Seid März 2012 dürfen wir Polizisten Fotografieren und veröfentlichen! Sie sind seither keine Person mehr die man fragen muss, sondern ein zeitgeschichtliches Ereignis , von dem Bilder auch ohne Einwilligung der abgelichteten Personen veröffentlicht werden dürfen.
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig , Urteil vom 28. März 2012, Aktenzeichen 6 C 12.11 " Juhu!!"