Aus dem Zentrum für Psychiatrie ist ein Patient geflohen, der wegen sexueller Vergehen und Körperverletzung verurteilt wurde.
Klaus Hoffmann, Chefarzt der Forensischen Abteilung, Polizeisprecher Peter Hauke und Walter Vollmer von der Staatsanwaltschaft Tübingen betonen, dass der Geflohene ungefährlich sei. Er sei sogar, so Vollmer, auf die Freilassung vorbereitet worden.
Im Januar 2010 war der 25-Jährige vom Gericht in Calw zur Unterbringung in der Forensischen Abteilung des Zentrums für Psychiatrie (ZfP) verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft Tübingen, deren Pressesprecher Walter Vollmer ist, hatte ihn wegen sexueller Belästigung von Kindern – er habe Mädchen an der Brust berührt –, wegen Exhibitionismus, gefährlicher und fahrlässiger Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein sowie Beleidigung angeklagt. Aufgrund seiner psychischen Erkrankung habe der 25-Jährige jedoch als schuldunfähig gegolten. Weil er damals jedoch eine Gefahr für die Öffentlichkeit gewesen sei, habe das Gericht Therapien im offenen Vollzug im Reichenauer Zentrum für Psychiatrie angeordnet, sagte Vollmer auf Anfrage des SÜDKURIER. Die Unterbringungen solcher Verurteilter sind in der Regel unbefristet, sie werden regelmäßig psychologisch begutachtet. Nach der letzten Analyse sei befunden worden, dass der Geflohene bereit für die Entlassung sei. Darauf sei er bereits vorbereitet worden. Umso erstaunlicher ist seine Flucht so kurz vor Ende des Aufenthalts im Reichenauer Teilort Lindenbühl.
Auf die Frage, weshalb nicht öffentlich zu Zeugenaussagen über den Verbleib des geflohenen Verurteilten aufgerufen wurde, argumentiert Staatsanwalt Walter Vollmer mit der Verhältnismäßigkeit. Da der 25-Jährige für nicht mehr gefährlich befunden worden sei, habe man auf eine Nachricht auch an die Medien verzichtet. Diese Aussage ruft einen dramatischen Fall von Anfang dieses Jahres in Erinnerung: Ein 43-Jähriger, dem die Staatsanwaltschaft die Vergewaltigung einer jungen Frau in Hegne vorwirft, war Ende 2011 vom Zentrum für Psychiatrie und dem Landgericht Konstanz ebenfalls als zwischenzeitlich ungefährlich eingestuft worden. Eine Reststrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt – er war bereits wegen einer Vergewaltigung verurteilt.
Bei der Flucht eines gerichtlich untergebrachten Patienten wie dem 25-Jährigen sei die Fachklinik verpflichtet, Gericht, Landespolizei und Staatsanwaltschaft zu informieren, erklärte Chefarzt Klaus Hoffmann. Das Zentrum für Psychiatrie sei aber nicht befugt, selbst Aufrufe herauszugeben. Es sei an den Datenschutz gebunden. Und die Polizei dürfe eine öffentliche Information nur nach Antrag der Staatsanwaltschaft und Anordnung durch das Gericht herausgeben, sagte Sprecher Hauke.
Die Fahndung nach dem 25-jährigen Geflohenen laufe, erklärte Hauke weiter. Es liege nahe, dass sich der etwa 1,61 Meter große, dunkelhaarige und schlanke Mann nach Italien absetzt. Dort habe er ein soziales Umfeld.
Reichenau: Sexualstraftäter ist geflohen | SÜDKURIER Online
Da frag ich mich doch... Wie bitte... kann sowas passieren... und... Keine Gefahr für die Bevölkerung... ja ne is klar... und im nachhinein heulen wenn wieder eine Menschenseele zerstört wird...
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