Je nach Nahrung und Wassertemperatur halten sich die verschiedenen Fischarten auch in verschiedenen Tiefen auf.
Das Gesetz über die Bodenseefischerei (Bodenseefischereigesetz) regelt vieles.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes gilt als
b) Halde der an das Ufer anschließende Teil des Bodensees, dessen Wassertiefe bei mittlerem Wasserstand 25 m nicht übersteigt;
c) Hoher See der außerhalb der Halde gelegene Teil des Bodensees;
So steht im § 3 Berechtigung, Art der Ausübung:
(2) Die Fischerei ist so auszuüben, dass das Leben und die Gesundheit von Menschen nicht gefährdet, den Grundsätzen des Tierschutzes und den fischerei-kundlichen Erkenntnissen entsprochen, ein wertvoller und artenreicher Bestand an Fischen einschließlich ihrer Lebensgrundlagen erhalten und die sonst im und am Bodensee lebende Tierwelt nicht mehr als notwendig beeinträchtigt wird.
§ 4 Besondere fischereipolizeiliche Vorschriften:
c) die Kennzeichnung der Fischereigeräte
btw, dass wird schon Jahrelang so gemacht und nun plötzlich schreit man danach... wie heisst es immer so schön? Es muss immer erst was passieren
Arroganz ist die Perücke geistiger Kahlköpfigkeit.
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