Coronavirus in der Bodensee-Region
Das Coronavirus ist mit Italien relativ nahe bei uns. Was passiert im Notfall - welche Regionen sollen wie abgeriegelt werden? Gibt es Notfallpläne?
Für den Ernstfall sollen Notfall-Vorräte angelegt werden.
https://www.youtube.com/watch?v=mOV1...ature=emb_logo
Infos auf der WHO - Homepage:
https://www.who.int/
Hier eine Empfehlung für 14 Tage
Notfall-Vorrat: Wasser und Nahrung
Laut Bundesregierung gehören (gerechnet für eine Person auf die Dauer von 14 Tagen) die folgenden Nahrungsmittel in Ihren Vorratsspeicher:
Getreideprodukte, Brot, Kartoffeln
Vollkornbrot: 1.000 g
Zwieback: 400 g
Knäckebrot: 1.000 g
Nudeln, roh: 500 g
Reis, roh: 250 g
Hafer-/Getreideflocken: 750 g
Kartoffeln, roh, geschält: 1.000 g
Gemüse, Hülsenfrüchte
Bohnen in Dosen: 800 g
Erbsen/Möhren in Dosen: 900 g
Rotkohl in Dosen/Gläsern: 700 g
Sauerkraut in Dosen: 700 g
Spargel in Gläsern: 400 g
Mais in Dosen: 400 g
Pilze in Dosen: 400 g
Saure Gurken im Glas: 400 g
Rote Bete: 400 g
Zwiebeln, frisch: 500 g
Obst
Kirschen im Glas: 700 g
Birnen in Dosen: 250 g
Aprikosen in Dosen: 250 g
Mandarinen in Dosen: 350 g
Ananas in Dosen: 350 g
Rosinen: 200 g
Haselnusskerne: 200 g
Trockenpflaumen: 250 g
Frischobst (Apfel, Birne, Banane, Orange): 1.000 g
Getränke
Wasser: 28 Liter (2 Liter pro Person und Tag)
Zitronensaft: 0,2 l
Kaffeepulver: 250 g
Schwarzer Tee: 125 g
Milch, Milchprodukte
H-Milch mit 3,5 % Fett: 3 l
Hartkäse: 700 g
Fisch, Fleisch, Eier
Thunfisch in Dosen: 150 g
Ölsardinen in Dosen: 100 g
Heringsfilet in Soße, Konserve: 100 g
Corned Beef in Dosen: 250 g
Bockwürstchen im Glas/Dose: 300 g
Kalbsleberwurst im Glas/Dose: 300 g
Dauerwurst (z.B. Salami): 360 g
Eier: 10 Stück / ca. 600 g
Fette, Öle
Butter oder Margarine: 250 g
Öl (Maiskeim, Sonnenblumen): 0,3 l
Und nach Belieben
Zucker, Süßstoff, Honig, Marmelade, Schokolade, Alkohol, Jodsalz, Kartoffeltrockenprodukte (z. B. Kartoffelbrei), Mehl, Instantbrühe, Kakaopulver, Hartkekse, Salzstangen etc.
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Aktuelle Zahlen aus dem Bodenseekreis
Aktuelle Zahlen aus dem Bodenseekreis
labordiagnostisch bestätigte Infektionen: 31 Personen
in behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne: circa 150 Personen
(diese Zahlen werden täglich nachmittags aktualisiert)
Um den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu wahren, macht das Landratsamt Bodenseekreis keine Angaben über deren Wohnort, Geschlecht oder Alter.
Maßnahmen zum Infektionsschutz
Die Übersicht enthält wesentliche Entscheidungen und Maßnahmen im Bodenseekreis aus Gründen des Infektionsschutzes, soweit der Redaktion bekannt. Für die Vollständigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Im Zweifel informieren Sie sich bitte aktuell beim jeweiligen Anbieter bzw. Veranstalter.
Ab Dienstag bleiben Schulen und Kindergärten landesweit geschlossen.
Besuchsverbot in den Kliniken Friedrichshafen und Tettnang. Besuchsbeschränkungen in der Heliosklinik Überlingen.
Busverkehr: Einstieg nur noch hinten. Kein Ticketverkauf im Bus.
Viele Veranstaltungen wurden/werden abgesagt, teilweise kurzfristig. Meldepflicht für Veranstaltungen in der Stadt Friedrichshafen.
Bis auf Weiteres abgesagte Angebote und Veranstaltungen des Landratsamts Bodenseekreis:
Ab Montag alle Kurse der VHS Bodenseekreis und VHS Friedrichshafen abgesagt.
Familientreffs bleiben ab Montag geschlossen.
Theorieprüfungen zum Bodenseeschifferpatent im Landratsamt finden nicht statt.
Riskikogebiete und weitere Infos
Die zentrale Kompetenzstelle für epidemiologische Erkrankungen ist das Robert-Koch-Institut (RKI).
Hier werden die aktuellen Fachinformationen gesammelt, bewertet und Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Italien-Reisende und Rückgekehrte
Das Gesundheitsministerium in Baden-Württemberg hat eine Empfehlung für Reiserückkehrer aus Italien veröffentlicht. Mit allgemeinen Hygienemaßnahmen kann jeder Bürger einen Beitrag leisten zur Vermeidung der Weiterverbreitung von NLCoronavirus-Erkrankungen.
Empfehlung des Auswärtigen Amtes
Wichtige Verhaltensregeln
Im Alltag und ohne konkrete Verdachtsmomente bieten diese einfachen Verhaltensregeln einen guten Schutz vor Infektionen:
Regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Seife.
Nach Handkontakt z. B. mit anderen Personen oder Türklinken vermeiden, mit den Händen ins Gesicht zu fassen.
Andere Personen nicht anhusten und sich nicht anhusten lassen. Einmaltaschentücher benutzen bzw. Niesen oder Husten in die Armbeuge.
Auf Händeschütteln zur Begrüßung/Verabschiedung möglichst verzichten.
Weitere allgemeine Hygienetipps gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.infektionsschutz.de/hygienetipps.
Symptome der Erkrankung
Fieber, Husten, Atemnot und ggf. Lungenentzündung.
Schwere Verläufe sowie Todesfälle traten bisher überwiegend bei Personen mit Vorerkrankungen auf.
Die weltweite Situation entwickelt sich sehr dynamisch und ist im Augenblick kaum vorhersehbar. Auch ist die Erkrankung noch nicht vollständig wissenschaftlich erforscht.
Aktuelle Hinweise gibt das Robert-Koch-Institut (RKI).
Verhalten im Verdachtsfall
Personen, die den Verdacht haben, mit Coronaviren infiziert zu sein und Krankheitssymptome haben, sollen sich zunächst telefonisch mit dem Hausarzt in Verbindung setzen. Nicht unangemeldet in die Praxis oder ins Krankenhaus gehen.
Hausärztin oder -arzt klärt dann mit dem Gesundheitsamt das weitere Vorgehen ab.
Bis zur weiteren Abklärung zu Hause bleiben und den Kontakt zu anderen Personen auf ein Minimum beschränken.
Info-Telefone
Landesgesundheitsamt:
Tel.: 0711 904-39555 (täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr)
Gesundheitsamt Bodenseekreis:
Tel.: 07541 204-5841 (täglich von 09:00 bis 16:00 Uhr)
Corona-Testzentrum Bodenseekreis (CTZ)
Zum CTZ werden Personen überwiesen, bei denen ein begründeter Verdacht auf eine Corona-Infektion besteht oder es einen sonstigen medizinisch begründeten Testbedarf gibt. Die zu testenden Personen werden dem Gesundheitsamt durch die hausärztlichen Praxen benannt. Das Gesundheitsamt vergibt daraufhin individuelle Termine im CTZ und klärt die nötigen organisatorischen Fragen. Alle diese Vorabklärungen finden telefonisch statt.
Wer also bei sich den begründeten Verdacht auf eine Corona-Infektion sieht, ruft zunächst bei seiner hausärztlichen Praxis an und erhält dann die Informationen über das weitere Vorgehen.
Personen ohne Termin und Überweisung werden beim CTZ nicht bedient. Es werden hier auch keine Untersuchungen durchgeführt.
Diese risikoorientierte Vergabe von Testterminen ist notwendig, damit die vorhandenen diagnostischen Ressourcen auch wirklich denjenigen Menschen zugutekommen, die sie aus medizinischer Sicht benötigen.
Öffentliche Veranstaltungen
Aus juristischen Gründen und wegen der fast täglich sich ändernden weltweiten Gesamtsituation darf und kann das Landratsamt/Gesundheitsamt keine allgemeinen Empfehlungen abgeben, ob Veranstaltungen abgesagt werden sollten oder nicht. Für ganz Deutschland maßgeblich sind die Hinweise des RKI und weiterer übergeordneter Behörden.
Aktuell sind in Baden-Württemberg Veranstaltungen ab 1.000 Personen generell untersagt. Sollte das behördliche Untersagen einer Veranstaltung nötig sein, wird dies durch die jeweilige Ortspolizeibehörde angeordnet, also das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde. Ansonsten liegt die Verantwortung beim Veranstalter. Das Landratsamt empfiehlt Veranstaltern, die Informationen der genannten Fachstellen zu berücksichtigen.
Diese Leitfragen können für Veranstalter eine Entscheidungshilfe sein:
Wie viele Personen werden erwartet? Wie eng ist der Kontakt untereinander?
Sind Personen dabei, die in Risikogebieten waren? Kann dies ausgeschlossen werden?
Nehmen ältere oder gesundheitlich beeinträchtigte Personen teil? Kann dies ggf. ausgeschlossen werden?
Nehmen Personen mit Atemwegserkrankungen teil? Kann dies ggf. ausgeschlossen werden?
Wie lange dauert die Veranstaltung?
Findet die Veranstaltung im Freien statt oder in einem schlecht belüfteten Raum?
Können ausreichend Handwaschgelegenheiten zur Verfügung gestellt werden?
Kann man nachverfolgen, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat?
Muss die Veranstaltung zwingend jetzt stattfinden oder kann sie zeitlich verschoben werden?
Eigenverantwortung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
Personen, die zu den besonders gefährdeten Personenkreisen zählen (also insbesondere immungeschwächte und/oder ältere Menschen), sollten den engen Kontakt zu anderen Menschen grundsätzlich auf ein Minimum reduzieren. Personen, die sich in ausgewiesenen Risikogebieten aufgehalten haben oder Kontakt mit einem an COVID-19 Erkrankten hatten, sollten auf den Veranstaltungsbesuch jedenfalls verzichten.
In der Stadt Friedrichshafen müssen alle Veranstaltungen und Menschenansammlungen angemeldet werden. Nach einem Kriterienkatalog wird beurteilt, ob diese stattfinden können oder es behördliche Auflagen geben muss. Die Informationen und das Formular dazu gibt es direkt bei der Stadt Friedrichshafen.
Informationen für medizinisches Fachpersonal
Zum Umgang mit Verdachtsfällen und Diagnostik:
www.rki.de/ncov
Kontakt zum Gesundheitsamt Bodenseekreis:
Tel.: 07541 204-5841 (täglich von 09:00 bis 16:00 Uhr)
Patienten-Checkliste CTZ (am PC ausfüllbar)
Patienten-Checkliste CTZ (zum ausdrucken)
Quelle: bodenseekreis.de
Aktuelle Zahlen aus dem Bodenseekreis: bestätigte Infektionen: 33 Personen
Aktuelle Zahlen aus dem Bodenseekreis stand 16.03.2020
labordiagnostisch bestätigte Infektionen: 33 Personen
in behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne: circa 150 Personen
(diese Zahlen werden täglich nachmittags aktualisiert)
Um den Persönlichkeitsschutz der Betroffenen zu wahren, macht das Landratsamt Bodenseekreis keine Angaben über deren Wohnort, Geschlecht oder Alter.