Das Bundesverfassungsgericht hat die deutsche Beteiligung am Euro-Rettungsschirm ESM sowie am Fiskalpakt unter Vorbehalten genehmigt. Es müsse etwa sichergestellt werden, dass die Haftung Deutschlands auf die vereinbarten 190 Milliarden Euro beschränkt bleibe, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe.
Zudem müsse Deutschland eine Vertragsauslegung sicherstellen, die gewährleistet, dass trotz der beruflichen Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen Bundestag und Bundesrat umfassend informiert würden.
Bundespräsident Joachim Gauck kann nun die entsprechenden Gesetze unterschreiben, sobald Deutschland die Vorbehalte geltend gemacht hat. Aus dem Bundespräsidialamt hieß es dazu, die Entscheidung des Gerichts werde "unverzüglich ausgewertet".
Voßkuhle wies aber indes darauf hin, dass die heutige Entscheidung zum Rettungsschirm nur vorläufig sei. Eine Hauptverhandlung werde folgen, in der überprüft würde, ob die Europäische Zentralbank ihre Kompetenzen überschritten habe.
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