Wenn der Stickoxid-Grenzwert in einer Stadt nur leicht überschritten wird, will die Bundesregierung per Gesetz verhindern, dass ein Fahrverbot eingeführt wird. Brüssel hat nichts dagegen

Gute Nachrichten für Diesel-Fahrer! Denn die Bundesregierung kommt mit ihrem Vorhaben, Fahrverbote zu verhindern, ein gutes Stück voran.

Die EU-Kommission verzichtet nach Informationen der Zeitungen der „Funke Mediengruppe“ auf ein Veto gegen einen entsprechenden Gesetzesplan, der vorsieht, bei Städten mit relativ geringer Überschreitung von Schadstoffgrenzwerten für unverhältnismäßig zu erklären.

Das heißt: Bei geringfügigen Überschreitungen der europaweiten Stickoxid-Grenzwerte wären Diesel-Fahrverbote demnach in der Regel unverhältnismäßig – und damit nicht zulässig. Der Bundestag kann den Gesetzentwurf jetzt zügig beschließen.


Grenzwerte gelten weiter
An den Grenzwerten selbst werde dabei nicht gerüttelt, betonte ein Sprecher der Kommission. Auch das Bundesumweltministerium erklärte, mit der geplanten Novelle habe die Bundesregierung keine Erhöhung des Grenzwerts vorgeschlagen. Es gehe vielmehr um eine Orientierungshilfe, wann ein Fahrverbot in der Regel verhältnismäßig ist und wann es andere Möglichkeiten gibt, den geltenden Grenzwert von 40 Mikrogramm einzuhalten.


Die Bundesregierung hatte die EU-Kommission Mitte November von dem Gesetzesplan unterrichtet, wie es die EU-Regeln vorschreiben. Die Drei-Monats-Frist zur Überprüfung durch die Kommission endete am Mittwoch um Mitternacht. Unter Hinweis auf diesen Termin lehnte die Kommission eine offizielle Stellungnahme am Mittwoch noch ab.

Aber in der der Brüsseler Behörde heißt es laut dem Bericht der „Funke“-Zeitungen: „Die Entscheidung ist gefallen. Das Gesetzgebungsverfahren in Deutschland wird nicht aufgehalten.“

Quelle: Bild


>>>> So dann dieseln wir mal weiter^^