Und wenn dann bestätigt ist das diese IP Adresse und die Uhrzeit, die ja auch in seinem Schreiben steht, mit seinem Anschluss überein stimmt, ist es eine kurze Verhandlung....zu 99,99% sind die Briefe rein rechtlich gesehen völlig in Ordnung.
Und dann ist es, wie oben geschrieben eine bewusst durchgeführte Straftat, wenn man es genau nimmt sogar gewerblich, weil er ja die Musik dann auch in den Tauschbörsen verbreitet hat...
Ein Anwalt kann es auf jeden Fall mindern....meist wird auch bei Ersttätern die ganze Sache fallen gelassen....bis sich dann eben der nächste Anwalt meldet.....
Ach und Rechtsverstöße aus dem Bereich des Urheberrechts sind meines Wissens in allen Rechtsschutzversicherungen ausgeschlossen....natürlich gibt es da auch ein entgegenkommen der Versicherungen.....
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