Wasserschutzpolizei warnt vor internationalen Internetbetrügern beim Bootskauf

Seit mehreren Wochen häufen sich beim Kompetenz-Zentrum für Bootskriminalität die Anfragen von Bürgern aus ganz Deutschland zu offensichtlich fiktiven Verkaufsangeboten von Booten auf den bekannten Internetplattformen „Boatshop 24“, „Zweitehand“ und vielen mehr. Mit Billigangeboten, die weit unter dem Marktpreis liegen, werden Interessenten zur Kontaktaufnahme mit dem Anbieter gelockt. Als Standort der Boote werden zunächst unterschiedliche Städte in Deutschland angegeben. Nach der ersten Kontaktaufnahme wird der Interessent allerdings darauf hingewiesen, dass sich das Boot in England, meist im Bereich London, befinden soll.

Aufgrund des niedrigen Verkaufspreises, der vom Anbieter durch eine vermeintlich schlüssige Legende erklärt werden kann, sind viele Interessenten bereit, das Boot ungesehen zu kaufen, zumal die Betrüger dazu eine für beide Seiten angeblich sichere Transaktion vorschlagen. Der Interessent wird auf die Internetseite eines „renommierten Transportunternehmens“ verwiesen, das den Transport und die vollständige Abwicklung des Verkaufgeschäftes übernimmt. Bei Nichtgefallen oder Mängeln am Boot soll die kostenneutrale Rücknahme des Bootes über jenes bereits besagte Transportunternehmen erfolgen. Die Interessenten bekommen zur Legitimierung im Vorfeld Kopien von gefälschten britischen Reisepässen oder gefälschte britische oder deutsche Bootsregistrierungen vorgelegt. Nach dem Unterzeichnen der Vertragsvereinbarung wird von den Interessenten verlangt, dass vorab für die weitere Abwicklung ein Betrag von 3000 € an das Transportunter-nehmen bezahlt werden muss, damit die Lieferung erfolgen kann. Nach Überweisung des Betrages erhält der Interessent einen Kaufvertrag bzw. eine Bestätigung übermittelt, dass der Transport des Bootes veranlasst ist. Kurze Zeit später erhält der Interessent unter einem Vorwand eine weitere Forderung über 2700 €. Bezahlt er diese nicht, wird ihm mit dem Rücktritt vom Vertrag und mit der Durchsetzung der vertraglichen Vereinbarungen durch einen Rechtsanwalt gedroht.
Bezahlt er auch die zweite „Forderung“, erhält er danach unter einem weiteren Vorwand eine dritte Zahlungsaufforderung über 2700 € usw.

Die Homepage der beauftragten „Transportfirma“ sieht auf den ersten Blick seriös und professionell aus. Sie vermittelt den Eindruck, dass es sich um eine englische Seite handelt. In Wahrheit sind die Seiten aber in Ländern wie Osttimor, Nepal oder Trinidad und Tobago registriert, was nach der Domainendung .uk zum Beispiel durch die ergänzenden Länderkennungen .tp , .np. und .tt (http://www……….co.uk.tt) erkannt werden kann.

Die in den Angeboten gezeigten Lichtbilder werden regelmäßig aus existenten Verkaufsangeboten oder Verkaufsprospekten heruntergeladen. Die Beschreibungen werden meist durch Programme aus dem Internet übersetzt und sind deshalb in Bezug auf Fachausdrücke sehr auffällig, weil diese nicht dem Sinn entsprechend übersetzt werden können. Die Beschreibungen der Boote stimmen auch nicht immer mit den entsprechenden Prospektangaben überein.

Die Kontaktaufnahme mit dem Anbieter erfolgt in aller Regel über das Internet durch Kontaktformulare oder eMailadressen, deren Inhaber sich im Nachhinein von der Polizei schwer recherchieren lassen. Verschiedentlich werden auch Telefonnummern in England angegeben, die den Anschein eines Festnetzanschlusses vermitteln sollen. In Wirklichkeit handelt es sich aber um Mobilnummern, deren wirkliche Anschlussinhaber sich nicht in Großbritannien befinden.

Quelle:
Pressemitteilung der Polizeidirektion Konstanz vom Dienstag, 9. November 2010