BEREICH KONSTANZ
Unfallflucht
Konstanz Beamte einer Zivilstreife der Bereitschaftspolizei beobachteten am Donnerstag, gg. 16.15 Uhr, in der Sigismundstraße wie ein Ford Escort beim Rückwärtsfahren gegen einen geparkten Nissan fuhr und, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, von der Unfallstelle entfernte. Der 29-jährige Fahrer konnte ermittelt werden, er hatte den Unfall bemerkt, bei dem an seinem Pkw ca. 1000 € und am Nissan ca. 2000 € Sachschaden entstanden waren.
- ACHTUNG -
Unfallflucht
Konstanz In der Zeit zwischen Donnerstag 09.30 Uhr und Freitag 01.00 Uhr war ein gelber Minivan (Pkw Suzuki Wagon R Plus) gegenüber des Anwesens Am Pfeifferhölzle 4 ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkt. In dieser Zeit prallte ein Fahrzeug so heftig gegen den Suzuki, dass dieser um ca. einen Meter nach vorne versetzt und im linken Heckbereich Sachschaden in Höhe von ca. 6000 € verursacht wurde.
Das verursachende Fahrzeug hinterließ weiße Lackantragungen und dürfte im Frontbereich stärker beschädigt sein.
Hinweise werden ans Polizeirevier Konstanz Tel. 07531 / 9950 erbeten.
BEREICH RADOLFZELL
Uneinsichtig
Radolfzell Als Beamte der Radolfzeller Polizei am Donnerstagnachmittag einen 34-jährigen Mann aus Radolfzell in seinem Renault Clio kontrollierten, weil er den seit vielen Jahren vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatte, erklärt ihnen der uneinsichtige und unkooperative Betroffene, dass er schon seit seinem 18. Lebensjahr ständig ohne Gurt fahren würde und ihn diese Kontrolle nicht interessieren würde. Aufgrund unflätiger Äußerungen muss davon ausgegangen werden, dass er den geforderten Gurt auch in Zukunft nicht anlegen wird, weshalb von Vorsatz ausgegangen werden muss. Der zuständigen Bußgeldstelle wurde deshalb eine rechtlich mögliche Verdoppelung des Bußgeldsatzes (bei Fahrlässigkeit 40 €) vorgeschlagen. An die Führerscheinstelle wurde eine Meldung wegen möglichen charakterlichen Defiziten beim Führen eines Kraftfahrzeuges vorgelegt.
BEREICH AUTOBAHN
Unfall
Geisingen Am Donnerstagabend, gg. 17.45 Uhr, fuhr ein 47-jähriger Mann aus dem Kreis Konstanz mit seinem Citroen mit einer Geschwindigkeit von ca. 130 – 140 km/h auf der A81 in Richtung Stuttgart. Wenige Kilometer nach der Abfahrt Geisingen schloss er auf den langsamer fahrenden Golf eines 55-Jährigen aus dem Raum Esslingen auf, bemerkte dies jedoch erst spät.
Nach dem Bemerken des Golfs wurde eine Gefahrbremsung eingeleitet, wobei der Citroen ins Schleudern geriet, den Golf touchierte, nach rechts von der Fahrbahn abkam und auf der Böschung gegen den Wildschutzzaun prallte.
An den beiden beteiligten Pkws entstand jeweils ca. 10000 € Sachschaden, am Wildschutzzaun ca. 1000 €.
BEREICH WASSERSCHUTZPOLIZEI
- ACHTUNG -
Eisbedeckter See
Gnadensee Beamte der Wasserschutzpolizei entdeckten bei einer Eisstreife am Donnerstagnachmittag eine von Unbekannten mit Tannenbäumen trassierte Strecke zwischen dem Strandbad Allensbach und der Fischbrutanstalt Reichenau. Bei Personen, die sich auf der zugefrorenen und leicht mit Schnee überdeckten Wasserfläche aufhielten, entstand so der Eindruck einer behördlich markierten sicheren Trasse. Die Trasse wurde auch von einer großen Zahl Menschen benutzt.
Bei der markierten Trasse brach gegen 14.00 Uhr eine Person ein. Aufgrund nur knietiefem Wasser und einem wachsamen „Schutzengel“ gelang es der Person jedoch unverletzt und selbständig wieder auf das feste Eis zu kommen.
Um keinen vorgetäuschten Freigabecharakter der Eisfläche aufkommen zu lassen, wurden die im eis verankerten Bäume mit einer Axt entfernt.
Wenn auch in aktuellen Pressemeldungen immer wieder Freigaben von Gewässerflächen in Deutschland publiziert werden, so weist die Wasserschutzpolizei darauf hin, dass zumindest am Bodensee keine behördlichen Freigaben von Eisflächen erfolgen.
Die Polizei warnt vor allzu großer Sorglosigkeit und appelliert an Eisläufer die Tragfähigkeit des Eises intensiv zu prüfen.
Zur Zeit kommt erschwerend hinzu, dass das Eis mit Schnee bedeckt ist und es bei den derzeit milderen Temperaturen anfängt zu tauen, weshalb Gefahrenstellen (wie sog. Entenlöcher) nicht bzw. nicht rechtzeitig erkannt werden.
PRESSEMITTEILUNG der Staatsanwaltschaft Konstanz
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