BEREICH STOCKACH
Auffahrunfall
Stockach Zwei verletzte Personen und ca. 8000 € Sachschaden sind die Bilanz eines Auffahrunfalls am Freitagnachmittag, gg. 14.45 Uhr. Ein 53-jähriger Renault-Fahrer wartete auf der Zoznegger Straße bis der Gegenverkehr passiert hatte, damit der nach links auf den Parkplatz eines Einkaufsmarktes einbiegen konnte. Eine 42-jährige nachfolgende Fahrerin eines Geländewagens fuhr zwischenzeitlich auf den Renault auf. Hierbei wurden der Renaultfahrer und eine jugendliche Beifahrerin im Geländewagen leicht verletzt.
Narrenjubiläum
Stockach-Winterspüren Als sehr gut besucht werteten die Beamten der Polizei die närrische Veranstaltung nach einem Nachtumzug in Winterspüren. Nach Mitternacht zeigte der reichlich genossene Alkohol bei den Festbesuchern in beginnenden Streitigkeiten seine Wirkung, die durch den Einsatz eines Sicherheitsdienstes und der Polizeibeamten jedoch meist verbaler Art blieben.
Gegen 01.30 Uhr wurde durch Sicherheitskräfte bei einem 15-jährigen Besucher in dessen Jacke ein Teleskopschlagstock aufgefunden. Der Erwerb und das Führen bei öffentlichen Veranstaltungen stellen einen Verstoß gegen das Waffengesetz dar, weshalb der Schlagstock sichergestellt wurde. Da sich der 15-jährige Stockacher nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zu der Uhrzeit hätte nicht mehr bei der Veranstaltung aufhalten dürfen, gelangen er und ein weiterer festgestellter Minderjähriger, sowie der Verantwortliche des Veranstalters zur Anzeige.
Gegen 02.00 Uhr kamen ein 17-jähriger Stockacher und ein sich derzeit in Stockach aufhaltender 22-jähriger Mann aus Russland aus ungeklärter Ursache mit drei Mitgliedern einer Guggenmusik in Streit, der in einem kurzen Gerangel endete. Der 17-Jährige wollte anfänglich geschlagen worden sein, ging dann aber davon aus, dass er in einem Handgemenge „eine“ abbekommen habe. Als die Guggenmusik mit einem Bus wegfuhr, wurde eine Flasche gegen den Bus geworfen. Die beiden 17 und 22-jährigen Männer stehen dabei in Tatverdacht. Ob am Bus Schaden entstand muss noch festgestellt werden.
Gegen 02.30 Uhr wurden Polizeibeamte von Feuerwehrmännern auf einen verletzten jungen Mann aufmerksam gemacht, der eine leicht blutende Verletzung am Ohr hatte. Im Gespräch mit dem alkoholisierten 19-Jährigen aus Ludwigshafen, bei dem die Entstehung der nicht dringend behandlungsbedürftigen Verletzung erkundet werden sollte, war der stark alkoholisierte Verletzte nicht nur nicht bereit sich behandeln zu lassen, sondern tobte und schrie herum.
Nach der Aussprache eines Platzverweises sicherten vier Freunde zu den 19-Jährigen nach Hause zu bringen. Mit Belehrungen, dass die Polizeibeamten das nicht dürfte und provozierenden Äußerungen gegen die Beamten, entfernten ihn die Freunde nach Hause.
Das Narrentreffen endete für die Beamten der Nachtschicht schließlich damit, dass gegen 04.45 Uhr ein 45-jähriger Mann mit seinem 23-jährigen Sohn und einem weiteren Begleiter (alle drei im Zunfthäs einer Zunft aus dem städtischen Raum und aus Winterspüren kommend) auf dem Polizeirevier erschien und Selbstanzeige erstatten wollte, weil er in der vergangenen Woche ohne angelegten Sicherheitsgurt gefahren wäre.
Den drei hochgradig alkoholisierten Personen wurde geraten zunächst ihren Rausch auszuschlafen. Dies brachte den 45-Jährigen so in Rage, dass er in der Schleuse herumtobte und schließlich aus dieser verwiesen werden musste.
Nachdem die Beamten mit einigen derben, beleidigenden Ausdrücken bedacht worden waren, ließen sie den 23-Jährigen ins Alkotestgerät blasen, was nahezu zwei Promille anzeigte.
Nach der Personalienfeststellung wurde dieser wieder entlassen, was seinen Vater dazu veranlasste den Beamten mitzuteilen, dass er in der vergangenen Woche schon 800 € für Beamtenbeleidigung bezahlt habe, seinen Geldbeutel zu leeren und den Inhalt in Höhe von ca. 500 € in die Schleuse zu werfen.
Alle Versuche ihn wieder zum Einsammeln des Geldes zu bewegen, schlugen fehl. Der Mann schrie, dass die Beamten das Geld für ihre tolle Arbeit behalten sollen, tobte umso mehr und war nicht mehr zu beruhigen.
Schließlich war der 23-jährige Sohn zwischenzeitlich wieder etwas vernünftiger geworden und wollte das Geld wieder abholen, wenn er nüchtern sei. Unter deftigen Unmutsäußerungen verließen die Personen schließlich das Polizeirevier und begaben sich zu einem Auto, das von einer Frau gefahren wurde.
Anzeigen wegen Beleidigung und Berichte an die Führerscheinstelle folgen.
Das Geld befindet sich derzeit noch bei der Polizei.
Alkohol- und Drogenkontrollen bei Autofahrern verliefen in der Nacht negativ. Einige, wohl wegen Alkoholisierung stehen gelassene Fahrzeuge, wurden im Laufe des Sonntags von ihren wieder fahrtüchtigen Besitzern abgeholt, die nun durch ihr vernünftiges Verhalten mit keinerlei führerscheinrechtlichen Konsequenzen zu tun haben.
Die „fünfte“ Jahreszeit dauert noch bis Aschermittwoch, am 25. Februar.
BEREICH AUTOBAHN
Rüpelhafter Autofahrer
Engen Am Freitagabend, gg. 18.15 Uhr, erreichten die Polizei Klagen über einen rüpelhaften Verkehrsteilnehmer auf der A 81, zwischen dem Autobahnkreuz Hegau und der Anschlussstelle Geisingen. Der Fahrer eines schwarzen Opel Kadetts mit Schaffhauser Kennzeichen soll wie ein „Bekloppter“ auf der Autobahn umher gefahren sein, mehrere Fahrzeuge rechts überholt haben und andere Verkehrsteilnehmer durch dichtes Auffahren und das betätigen der Lichthupe genötigt haben.
Geschädigte werden gebeten sich mit dem Autobahnpolizeirevier in Mühlhausen-Ehingen Tel. 07733 / 99600 in Verbindung zu setzen.
PRESSEMITTEILUNG der Staatsanwaltschaft Konstanz
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