Der noch im Jahr 2007 verzeichnete kräftige Anstieg der Verfahren hat sich im Jahr 2008 nicht fortgesetzt. Mit einem Rückgang der Fallzahlen um rund 9% ist in etwa das Niveau des Jahres 2006 wieder erreicht worden. Die Spitzenbelastung im Jahr 2007 ist maßgeblich auf zwei bei der Staatsanwaltschaft Konstanz geführte Sammelverfahren aus dem Bereich der Kinderpornographie gegen eine Vielzahl von Tätern aus dem In- und Ausland zurückzuführen.
Einen wesentlichen Anteil der Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Konstanz machen die Strafermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte aus (sog. Js-Verfahren). Hinzu kommen Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten und Verfahren gegen unbekannte Täter (sog. UJs-Verfahren). Insgesamt wurden 43.462 Verfahren registriert.
Allgemeines zur Staatsanwaltschaft Konstanz und zu ihren Aufgaben
Die Staatsanwaltschaft Konstanz mit Außenstelle in Villingen-Schwenningen ist als Strafverfolgungsbehörde für die Bezirke der Amtsgerichte Donaueschingen, Kon*stanz, Radolfzell, Singen, Stockach, Überlingen und Villingen-Schwenningen. Im Zu*ständigkeitsbereich, der sich mit dem des Landgerichts Konstanz deckt, wohnen rund 580.000 Bürgerinnen und Bürger.
Die Staatsanwaltschaft leitet das strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Sie hat, sobald sie vom Verdacht einer strafbaren Handlung erfährt, den Sachverhalt zu erforschen. Nur beim Gesetzgeber als weniger schwer eingestuften Taten, z.B. bei Beleidigung oder Hausfriedensbruch, ist für eine Verfolgung ein Strafantrag des Geschädigten erforderlich.
Bei ihren Ermittlungen arbeitet die Staatsanwaltschaft mit der Polizei, dem Zoll und den Finanzbehörden oder der Bundespolizei zusammen. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob gegen den Beschuldigten Anklage zu erheben ist. Kann die Straftat nicht nachgewiesen werden, so wird das Verfahren eingestellt. Ist die Staatsanwaltschaft der Auffassung, dass eine Straftat nachweisbar ist, erhebt sie An*klage oder beantragt beim Gericht den Erlass eines Strafbefehls. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch gegen eine Geld*buße, in manchen Fällen auch ohne jede Sanktion, einstellen.
Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, nimmt der Staatsanwalt daran teil. Fällt das Gericht ein Urteil, das nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht zutrifft, kann sie - wie regelmäßig auch der Angeklagte - Berufung oder Revision einlegen.
Nach einer rechtskräftigen Verurteilung vollstreckt die Staatsanwaltschaft die ver*hängten Strafen.
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