Resümee des Wochenendes
Das Wochenende war geprägt von vielen Streitigkeiten und Auseinandersetzungen, die in vielen Fällen alkoholbedingt waren. Nur wenige Fälle können hier exemplarisch beschrieben werden.
BEREICH KONSTANZ
Streitigkeiten
Konstanz Am Sonntagmorgen, gg. 04.00 Uhr, wurde die Polizei zu einem Lokal in der Hussenstraße gerufen, weil sich dort ein Pärchen stritt. Die aus einer Beamtin und einem Beamten bestehende eintreffende Streife konnte das Pärchen (24 / 28) auf der Hussenstraße antreffen. Das Erblicken der Streifenbesatzung veranlasste die 24-jährige alkoholisierte Frau sich vollständig ihrer Oberbekleidung zu entledigen. Beim folgenden Versuch, die nur noch mit Unterwäsche bekleidete Frau ins Dienstfahrzeug zu bringen, trat, schlug und spuckte das Paar gegen die eingesetzten Polizeibeamten/Innen.
Nach fortgesetzten Unflätigkeiten ordnete der verständigte Bereitschaftsstaatsanwalt die Entnahmen von Blutproben und die Unterbringung in Ausnüchterungszellen an. Was das Paar aus dem Rheintal nach Konstanz führte, warum es stark dem Alkohol zusprach und sich schließlich stritt, war in der Nacht nicht zu erfahren. Ob die beteiligten Personen dies in nüchternem Zustand selbst noch wissen ist zweifelhaft. Eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Kostenrechnungen für „erbrachte Leistungen“ der Polizei wird sie in ein Paar Wochen an ihren Aufenthalt in Konstanz erinnern.
BEREICH RADOLFZELL
Beleidigung / Körperverletzung
Öhningen Am Samstagvormittag, gg. 11.00 Uhr, wurde die Polizei zu Streitigkeiten nach Öhningen gerufen. Die Beamten trafen auf eine 58-jährige Mieterin und ihren 57-jährigen Vermieter, die schon seit 13 Jahren durch ein Mietverhältnis gebunden sind, sich seit fünf Jahren streiten und mittlerweile ihren Streit mittels Rechtsanwälten austragen.
Aktuell hatte sich der Vermieter über den Garten auf die Terrasse der Mieterin begeben, kniete nieder und begann den Außenwasserhahn winterfest zu machen. Dies veranlasste die Mieterin den arbeitenden Vermieter durch das geöffnete Küchenfenster mit „Du Arsch“ zu beleidigen. Als der Vermieter daraufhin nach oben schaute, traf ihn eine etwa halbe Tasse voll heißes Wasser ins Gesicht, das von der Mieterin über ihn geschüttet wurde. Ein fachärztliches Attest wird erstellt werden, das die Verletzungen im Gesicht und an einem Ohr bestätigen wird.
Ermittlungen wegen Beleidigung und Körperverletzung wurden eingeleitet.
BEREICH SINGEN
Streitigkeiten
Singen Am Samstagmorgen, gg. 01.00 Uhr wurde die Polizei in die Hauptstraße gerufen, weil es dort zwischen einer den Beamten wohlbekannten 22-jährigen Frau und ihrem 33 Jahre alten Freund in der Wohnung der Frau zu verbalen Streitigkeiten gekommen war. Da sich der Freund äußerst aggressiv verhielt und unter 1,66 Promille Alkoholeinwirkung stand, wurde er mittels einfacher körperlicher Gewalt in Gewahrsam genommen, zum Polizeirevier gebracht und bis gg. 05.30 Uhr in richterlich angeordneten Beseitigungs- /Ausnüchterungsgewahrsam genommen.
Bereits um 06.18 Uhr teilte die 22-jährige Frau über Notruf mit, dass ihr Noch-Freund an ihrer Wohnungseingangstüre randalieren würde. Kurze Zeit später wurde in einem erneuten Notruf mitgeteilt, dass er jetzt versuche die Türe einzutreten. Wegen seiner Alkoholisierung und einer ausufernden Streitigkeit wurde der nun mit „nur“ noch 1,16 Promille alkoholisierte, renitente Mann erneut in Gewahrsam genommen. Der verständigte Bereitschaftsrichter ordnete eine weitere Unterbringung bis gg. 10.00 Uhr an.
Ausnüchterungsgewahrsam
Gottmadingen Am Sonntagmorgen, gg. 01.30 Uhr, wurde die Polizei in die Säntisstraße gerufen, weil dort an Pkws Sachbeschädigungen begangen würden. Bei der Kontrolle einer sich in der Nähe aufhaltenden und tatverdächtigen Gruppe
zeigte sich ein mit 1,8 Promille alkoholisierter 19-Jähriger den kontrollierenden Beamten gegenüber aggressiv, unkooperativ und uneinsichtig. Da der Heranwachsende, wohl auch auf Grund seiner Trunkenheit, androhte weiterhin die öffentliche Ordnung zu stören, wurde ihm der polizeiliche Gewahrsam erklärt und mittels Unmittelbarem Zwang durchgesetzt.
Eine Unterbringung im Ausnüchterungsgewahrsam folgte.
Ein 18-Jähriger aus der Gruppe war mit 1,82 Promille alkoholisiert und musste ebenfalls in Ausnüchterungsgewahrsam genommen werden, bis ihn seine Mutter am Morgen auf dem Polizeirevier abholte.
Kostenrechnungen folgen in beiden Fällen.
Auseinandersetzungen zwischen zwei Rockergruppierungen
Singen Am Freitagabend, gg. 23.15 Uhr, wurde eine Auseinandersetzung zwischen zwei Rockergruppierungen gemeldet. Je ca. 50 Mitglieder der Hells Angles und der Gruppe Gremium hatten eine Veranstaltung im Raum Singen aufgesucht, bei der Livemusik geboten war, diese aber genutzt um sich auf Kosten des Veranstalters auszutauschen.
Die erste Streifenbesatzung traf auf die beiden Gruppen, die mit Latten, Hämmern und Pfeffersprays bewaffnet waren.
Aufgrund von Verletzungen einiger Beteiligter musste von Körperverletzungsdelikten ausgegangen werden. Die Beteiligten meinten jedoch keine Polizei zu benötigen, die sich um Recht und Ordnung kümmert, da man der Meinung war sich einen rechtsfreien Raum genehmigen zu können. Nach Hinzuziehung starker Kräfte konnte eine weitere Eskalation verhindert und in der Folge eine Trennung der beiden Gruppierungen erreicht werden. Schließlich konnte mit der jeweiligen Führungsriege erreicht werden, dass keine Gruppe vor dem Gegner das Gesicht verlor, jedoch beide Gruppen zeitlich versetzt und getrennt abziehen konnten.
Am Samstagabend war zunächst Ruhe. Gegen 23.00 Uhr tauchten jedoch dann
plötzlich 49 Angehörige des Hells Angles und der Red Devils vor der Gaststätte am Hauptbahnhof in Singen auf. Unter der Gefolgschaft der gesamten Führungsriege dieser Clubs wollte man angeblich „nur gemütlich ein Bier trinken gehen“. Bei einer Kontaktaufnahme durch den Einsatzleiter der Polizei wurde den Hells Angles jedoch klar gemacht, dass die Polizei jede weitere Provokation sofort im Keim ersticken werde. Auf Grund einer starken polizeilichen Präsenz (ua. mit Beamten einer Einsatztruppe im Einsatzanzug und entsprechender Schutzausrüstung) gaben die Rocker kleinbei, zerstreuten sich in alle Himmelsrichtungen und entfernten sich aus dem Stadtbereich Singen.
Randalierer im Kino
Singen Am Sonntagmorgen, gg. 00.30 Uhr, wurden Probleme mit einem alkoholisierten Randalierer in einem Kino mitgeteilt.
Die Feststellungen ergaben, dass in einem Vorführungssaal ein 22-jähriger Mann saß, der betrunken war und die Filmvorführung störte. Trotz mehrerer Ermahnungen des Personals verhielt er sich nicht ruhiger. Auch die Aufforderung seitens des Personals das Kino zu verlassen wurde ignoriert.
Der 22-Jährige wurde von, wegen einer zuvor in unmittelbarer Nähe bereinigten Rockerlage eingesetzten, Kräften einer Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bereitschaftspolizei angetroffen und souverän nach draußen gebracht. Ein Platzverweis und ein Hausverbot folgten.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte / Ausnüchterungsgewahrsam
Singen Zeitgleich mit der Durchsetzung von Recht und Ordnung gegen Rockergruppierungen vor dem Bahnhof ging das „Alltagsgeschäft“ weiter. Am Samstagabend um 23.10 Uhr war ein volltrunkener 39-jähriger Mann im Hausflur eines Mehrfamilienhauses in der Hohenkrähenstraße gestrandet und war, trotz Aufforderung der dortigen Bewohner, nicht bereit die Örtlichkeit zu verlassen, weshalb schließlich die Polizei gerufen wurde. Als die Beamten dem ihnen wohlbekannten Volltrunkenen den Gewahrsam erklärten und ihn an seinen Armen erfassen wollten, schlug der 39-Jährige wie wild um sich. Schließlich konnte er überwältigt, geschlossen und zum Polizeirevier gefahren werden. Dort weigerte es sich in die ihm wohl bekannte Ausnüchterungszelle zu gehen, in dem er sich auf den Boden legte und mit den Beinen wild nach allen vier eingesetzten Beamten trat. Diese verbrachten den Mann jedoch in die Zelle, wo er bis zum Morgen bleiben musste.
Eine Anzeige wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte wird vorgelegt.
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