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Thema: Polizeibericht 08.-09.02.10: Polizei - Bodensee

  
  1. #1
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    Beitrag Polizeibericht 08.-09.02.10: Polizei - Bodensee

    BEREICH RADOLFZELL

    Selbstjustiz / Gefährliche Körperverletzung
    Moos Im Zusammenhang mit einer Fastnachtsveranstaltung befanden sich am Sonntagabend, gg. 21.30 Uhr, noch mehrere Gäste vor einer Gaststätte in der Radolfzeller Straße. Als ein mit knapp einem Promille alkoholisierter 18-Jähriger einer 29-jährigen Frau versehentlich das Bierglas umkippte, nahm dies ein ca. 45-jähriger fastnachtlich gekleideter Mann mit Schnurrbart zum Anlass den 18-Jährigen am Kragen zu ergreifen und ihn aufzufordern der Geschädigten das umgeschüttete Bier zu bezahlen. Der 18-Jährige übergab der Frau daraufhin 2,50 €.
    Kurz darauf kam der ca. 45-jährige Beschuldigte wieder zurück und schlug dem 18-Jährigen unvermittelt eine Bierflasche auf den Kopf, wodurch dieser eine Platzwunde an der Stirn davon trug, die im HBH-Klinikum Radolfzell ambulant behandelt werden musste.
    Der Täter entfernte sich danach.
    Ursprüngliche Begleiter gaben gegenüber den verständigten Polizeibeamten an den mutmaßlichen Täter nicht zu kennen, aufgrund der Gesamtumstände dürfte dieser aber zu ermitteln sein.

    BEREICH SINGEN

    Unfall
    Singen Am Sonntagnachmittag, gg. 14.00 Uhr, fuhr ein 47-jähriger Mann mit seinem Audi auf der Kreisstraße 6157 (Verlängerung der Überlinger Straße) in Richtung des Kreisverkehrs Überlingen / Bohlingen / Rielasingen und wollte nach links auf einen Waldweg abbiegen.
    Trotz Verlangsamung der Geschwindigkeit, der Orientierung zur Fahrbahnmitte und Blinken nach links überholte ein 27-jähriger Mann mit seinem Mercedes, der wohl mit überhöhter Geschwindigkeit herannahend von dem langsam fahrenden Fahrzeug vor ihm überrascht worden war. Nach einer seitlichen Kollision der beiden Pkws kam der Mercedes von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Fahrer kam mit dem Schrecken davon, an den beiden Pkws entstand jeweils ca. 5000 € Sachschaden.

    Körperverletzung
    Singen Am Sonntagmorgen, gg. 05.00 Uhr, wurde die Polizei in die Riedblickhalle nach Überlingen a.R. gerufen. Ein 26-jähriger Verantwortlicher des Veranstalters des Narrenspiegels hatte einen jungen Mann mehrfach ermahnt das in der Halle herrschende Rauchverbot zu beachten und das Rauchen einzustellen. Als er ihm schließlich die brennende Zigarette aus der Hand nahm und diese ausdrückte, erhielt er einen so starken Faustschlag gegen ein Auge, dass er rückwärts auf den Boden fiel und sich am Rücken verletzte.
    Da die Konzession „nur“ bis 03.00 Uhr erteilt war, gelangt der Veranstalter wegen eines Verstoßes nach der Gaststättenverordnung zur Anzeige.

    Nach § 28 des Gaststättengesetzes handelt ordnungswidrig, wer als Inhaber einer Schankwirtschaft, Speisewirtschaft oder öffentlichen Vergnügungsstätte vorsätzlich oder fahrlässig duldet, dass ein Gast nach Beginn der Sperrzeit in den Betriebsräumen verweilt.
    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

    Verkehrsunsicherer Lastzug
    Gottmadingen-Bietingen Am Freitagvormittag, gg. 10.45 Uhr, verständigten Mitarbeiter des Zollamtes in Bietingen Beamte der Verkehrspolizei darüber, dass an der Einreise aus der Schweiz ein verkehrsunsicherer Lastzug stehe, der augenscheinlich sehr schlecht aussehe und dessen Rahmen Risse aufweisen würden.
    Die Beamten trafen auf einen 53-jährigen Geschäftsmann, der von der Türkei in die Schweiz geflogen war, dort mehrere Schwerfahrzeuge aufgekauft hatte, diese auf einen LKW und einen Anhänger aufgeladen hatte und damit zurück in die Türkei fahren wollte.
    Insbesondere der Anhänger befand sich in einem verkehrsunsicheren Zustand, da dessen Rahmen mehrere Risse und teilweise auch ganze Durchbrüche aufwies.
    Der vordere Teil des Anhängers war mit einem Sicherungsgurt überspannt und bereits nach oben gebogen.
    Es bestand die Gefahr, dass durch die nahezu 14 Tonnen schwere Ladung der Anhänger auseinander bricht, weshalb die Weiterfahrt untersagt wurde.
    Der Lastzug wurde in seinem verkehrswidrigen Zustand auch nicht mehr in die Schweiz zurückgelassen.
    Nach der Erhebung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 200 €, konnte über den Verkäufer organisiert werden, dass der desolate Anhänger samt darauf geladenem altem Lkw auf ein Ersatzfahrzeug umgeladen und zum Verkäufer in die Schweiz zurückgefahren wurde.

    BEREICH STOCKACH

    Trunkenheitsfahrt
    Orsingen-Nenzingen Am Sonntagabend, gg. 19.00 Uhr, fuhren Polizeibeamte auf der B 31 von Stockach in Richtung Nenzingen und schlossen am Ortseingang auf einen Opel auf. Als der Opel-Fahrer wohl den Streifenwagen hinter sich wahrnahm beschleunigte dieser plötzlich stark und fuhr mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Ortsmitte, bog in Richtung Orsingen ab und hielt schließlich in der Neuen Halde an. Noch bevor der 42-jährige Mann aussteigen konnte, leiteten die verfolgenden Beamten eine Kontrolle ein. Nachdem ein Atemalkoholtestgerät einen Wert etwas über einem Promille angezeigt hatte, folgten Blutentnahme und Sicherstellung seines Führerscheins.

  2. #2
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    BEREICH SINGEN

    Unfall
    Engen Wohl ordentlich erschrocken ist am Montagabend, gg. 22.00 Uhr, der 44-jährige Fahrer eines Mercedes aus dem Raum Frankfurt, als er auf der mittleren von drei Fahrspuren auf der A 81 bei Engen gerade einen Lastzug überholte.
    Vom Dach des Anhängers lösten sich plötzlich Eisplatten, fielen auf die Fahrbahn und auch gegen die Front des Mercedes und verursachten ca. 500 € Sachschaden.
    Herabfallende Eisplatten sind immer wieder die Ursache für Unfälle.
    Nach § 23 der Straßenverkehrsordnung ist der Fahrzeugführer für die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zuständig.
    § 23 Sonstige Pflichten des Fahrzeugführers
    Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.

    Herabfallende Eisplatten
    Singen Am Montagabend, gg. 19.30 Uhr, zeigte eine Pkw-Fahrerin an, dass sie auf der Georg-Fischer-Straße und später auf der B 34 in Richtung Steißlingen hinter einem Lastzug einer Spedition aus Singen hinterherfahren würde, von dessen Dach mehrfach Eisplatten heruntergefallen wären. Vier Mal konnte die Anzeigeerstatterin ausweichen und die Gefahrenlage durch einen größeren Abstand entschärfen.
    Über die Spedition wurde versucht den Fahrer zu erreichen und darauf hinzuwirken, damit dieser den Lastzug in einen ordnungsgemäßen zustand bringt, bzw. Eisplatten vom Fahrzeugdach entfernt.

    Verkehrsunsicherer Pkw
    Gailingen Am Montagnachmittag, gg. 13.30 Uhr, fuhr eine 19-jährige Frau mit ihrem Opel ans Zollamt Gailingen und wollte in die Schweiz ausreisen. Den Zollbeamten stach der desolate Zustand des Pkws ins Auge, worauf sie Beamte der Verkehrspolizei verständigten.
    Nach einer ersten Inaugenscheinnahme und folgenden Begutachtung durch einen Fachmann stellte sich heraus, dass die Profilrillen der Vorderräder weit unter der gesetzlichen Mindesttiefe von 1,6 mm lagen, der Bremsbelag an einem Vorderrad total abgenutzt war, so dass dessen Metallträger nur noch gegen die metallene Bremsscheibe drückte und quasi keine Bremsleistung mehr vorhanden war.
    Die Bremsscheibe wies davon markante Spuren, bzw. tiefe Riefen auf.
    Ein völlig ausgeschlagener Lenkkopf, große Abweichungen zwischen den Bremsleistungen der verschiedenen Räder, eine Handbremse ohne Funktion, Stoßdämpfer mit schlechter Funktion und eine ausgerissene Auspuffaufhängung führten dazu, dass das Straßenverkehrsamt den Pkw aus dem Verkehr zog. Die Polizeibeamten entfernten die Kennzeichen und zogen die Zulassung ein.

    Lotteriebetrug
    Singen Im Mai 2008 erreichte eine zwischenzeitlich 70 Jahre alte Frau aus Singen eine Gewinnmitteilung einer spanischen Lotteriegesellschaft mit der frohen Botschaft, dass die Glückliche, obwohl sie nicht gespielt hat, den Hauptgewinn in Höhe von 615.000 € gewonnen habe.
    In der Folge wurde sie aufgefordert eine Gebühr von 5 % der Gewinnsumme zu überweisen, damit der Gewinn ausbezahlt werden könne. Als die über 30000 € in mehreren Zahlungen, teils anonym über eine Reisebank, beglichen waren, erreichte die Glückliche die frohe Botschaft, dass sich der Gewinn nun auf 1,6 Millionen Euro erhöht habe. Auf Anweisung wurden weitere Gebühren, insgesamt 53.000 € überwiesen. Am 04. Februar 2010 erhielt die 70-jährige Frau ein Fax wonach sie nochmals 2000 € überweisen sollte damit ihr der mittlerweile auf 1.685.357 € angewachsene Gewinn, dann in den folgenden 24 Stunden überwiesen werden könne.
    Als die geschädigte 70-Jährige ihre gesamten Ersparnisse aufgebraucht hatte und erkennen musste, dass sie Betrügern aufgesessen war, bot ihr ein 56-jähriger Mann an, ihr bei der Wiederbeschaffung des verlorenen Geldes für einen Betrag von 6000 € behilflich zu sein.
    Der 56-jährige Inhaber eines angeblichen Inkassobüros aus der Schweiz hatte wohl zufällig vom Schicksal der 70-Jährigen erfahren. Ihm wurden 6000 € gegen eine handschriftliche Quittung übergeben. Der der Polizei bekannte 56-Jährige soll jedoch nichts unternommen haben und ist derzeit auch nicht erreichbar.
    Zum wiederholten Mal rät die Polizei in solchen Fällen keinerlei Gelder zu überweisen, denn wer nicht gespielt hat kann auch nicht gewinnen.
    Die Vorgehensweise der bislang unbekannten Täter nennt sich Vorausgebührenbetrug. Einen Gewinn gibt es niemals.

    BEREICH STOCKACH

    Unfall
    Eigeltingen Als ein 78-jähriger Mann am Montag, gg. 11.15 Uhr, mit seinem Ford aus einer Parklücke auf die Hauptstraße einfuhr, übersah er den herannahenden VW eines 53-Jährigen. Bei der folgenden Kollision entstand am Ford ca. 500 €, am VW ca. 3000 € Sachschaden.

    BEREICH AUTOBAHN

    Unfallflucht
    Orsingen-Nenzingen Am Montagnachmittag, gg. 13.15 Uhr, fuhr ein 34-jähriger Mann mit einem großen Audi mit ca. 180 Km/h auf der linken Fahrspur der A 98 von Singen in Richtung Stockach. In Höhe Orsingen erkannte er ca. 500 Meter vor sich auf der rechten Fahrspur einen Lastzug und dahinter einen blauen Kleintransporter.
    Als er kurz hinter dem Kleintransporter fuhr, wechselte dieser plötzlich und ohne zu Blinken auf den linken Fahrstreifen. Aufgrund des hohen Geschwindigkeitsunterschiedes wurde beim Audi eine Gefahrenbremsung einleitet, um ein Auffahren auf den Kleintransporter zu verhindern. In der Folge wurde der Audi voll bremsend rechts am Kleintransporter und Lkw vorbei gelenkt, kam nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr unter einem großen Wegweiser rechts neben der Fahrbahn durch, prallte hierbei gegen das massive Betonfundament und kam schließlich rechts neben der Fahrbahn zum Stillstand. Der geschädigte 34-jährige Fahrer konnte unverletzt aus dem Audi steigen, musste aber zuschauen, wie der unfallverursachende Kleintransporter und der Lastzug ohne anzuhalten an ihm vorbeifuhren. Trotz seines heftigen Gestikulierens setzten beide ihre Fahrt fort.
    Bei dem Transporter (Sprinterklasse) handelte es sich um ein blaues Fahrzeug mit weißer Aufschrift und FN-Kennzeichen.
    Am Audi, einem neuwertigen Mietfahrzeug, entstand ca. 40000 €, am Wegweiser ca. 5000 € Sachschaden.
    Mögliche Hinweise werden ans Autobahnpolizeirevier Mühlhausen-Ehingen, Tel. 07733 / 99600 erbeten.

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