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Thema: Beim Freizeit-Spass auf dem Rhein lauern Gefahren

  
  1. #1
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    Beitrag Beim Freizeit-Spass auf dem Rhein lauern Gefahren

    Der Hochrhein bietet für Schwimmer und Freizeitkapitäne ein besonderes Naturerlebnis. Ein gefährliches jedoch; Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen oder Unfällen aufgrund von Fährlässigkeit und Nichteinhaltung von Verhaltensregeln. Wer aber einige elementare Regeln befolgt, minimiert das Risiko. Die Hochrheinstrecke zwischen Eschenz und Schaffhausen lockt jedes Jahr Tausende von Wassersportlern an. Die Erfahrungen zeigen aber, dass die teilweise ortsunkundigen Freizeitkapitäne und Badenden vor allem auf und in dem schnell fliessenden Gewässer die Gefahren vielfach unterschätzen. Damit das Vergnügen in einer der schönsten Stromlandschaften Europas nicht zum Albtraum wird, müssen unbedingt die elementaren Verhaltensregeln beachtet werden.

    Badende (Schwimmer) und Führer von so genannt motorlosen Vergnügungsschiffen (Schlauchboote, Kajaks, etc.) müssen sich ausserhalb des markierten Fahrwassers auf der Weissen Seite der Wiffen
    (Fahrwasserzeichen) aufhalten, am besten in der Nähe des Ufers. Es gilt, genügend Abstand zu Fahrgast- oder Kursschiffen, Wiffen und Brückenpfeilern einzuhalten. In Diessenhofen ist die Begegnung mit Kursschiffen besonders heikel: Dort müssen Freizeitkapitäne auf die rechte, beziehungsweise deutsche Rheinseite ausweichen, da die Kursschiffe die ganze Rheinbreite zum Wenden benötigen. Wenn Boote nicht rechtzeitig am abgemachten Zielort eintreffen, muss unverzüglich die Polizei (Notrufnummer 117) informiert werden. Ebenso, wenn nach einer Havarie das Boot oder persönliche Effekten im Wasser zurückbleiben. Wer ein Boot steuert, sollte vorab den unbekannten Flussabschnitt erkunden, keinen Alkohol trinken und sich von ortskundigen Personen beraten lassen. Es dürfen nur vorschriftsgemäss gekennzeichnete Boote eingesetzt werden. Bei einer Länge von über 2,5 m Länge braucht es ein behördlich zugeteiltes Kennzeichen, alle anderen Wasserfahrzeuge müssen mindestens mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers versehen sein. Jedes Boot hat eine Nutzlast, die nicht überschritten werden darf. Auf keinen Fall dürfen Boote zusammengebunden werden, weil so an Fahrwasserzeichen sehr gefährliche Situationen entstehen können. Freizeitkapitäne müssen dafür sorgen, dass Kinder und ungeübte Schwimmer immer eine passende Rettungsweste mit Kragen oder einen Rettungskragen tragen. Auch beim Treibenlassen gilt es, immer aufmerksam zu bleiben. Beim Baden lauern ebenfalls Gefahren. So sollte man nie überhitzt ins Wasser springen und immer eine gut auffallende Kopfbedeckung tragen (Badekappe oder Sonnenhut). Zu lange Schwimmstrecken und die Nähe zu Schiffen sollten vermieden werden. Informationsmaterial über Vorschriften und Verhaltensregeln auf der Hochrheinstrecke sind bei allen Dienststellen der Wasserschutz- und Seepolizeien erhältlich, bzw. können auf deren Homepage eingesehen und heruntergeladen werden.

  2. #2
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    Leichtsinn – die grosse und in der Regel lebensbedrohende Gefahr auf
    Fliessgewässern
    Unsere Gewässer locken jeden Sommer Tausende von Wassersportlern an. Die Unfallzahlen
    zeigen auf, dass die Freizeitkapitäne und Badenden vor allem auf und in den schnell fliessenden
    Gewässern die Gefahren vielfach unterschätzen. Damit das Vergnügen auf einer der schönsten
    Stromlandschaften Europas, der Rheinstrecke zwischen Eschenz und Schaffhausen, nicht zum
    Albtraum wird, müssen unbedingt die elementarsten Verhaltensregeln beachtet werden.
    Badende (Schwimmer) und Freizeitkapitäne (Führer von motorlosen Vergnügungsschiffen)
     halten sich ausserhalb des markierten Fahrwassers (weisse Seite), möglichst im ufernahen
    Drittel des Flusses, auf.
     achten auf genügend Abstand zu Fahrgast- bzw. Kursschiffen, Wiffen (Fahrwasserzeichen)
    und Brückenpfeilern.
     weichen in Diessenhofen, bei Annäherung eines Kursschiffes, auf die rechte Rheinseite (in
    Fliessrichtung, nahe ans deutsche Ufer, Gailinger-Seite) aus.
     meiden den Genuss alkoholischer Getränke.
     melden sich unverzüglich bei der Polizei, wenn sie nicht rechtzeitig am abgemachten Zielort
    eintreffen oder wenn sie nach einer Havarie ihr Schiff oder persönliche Effekten im Wasser
    zurücklassen müssen.
     achten auf geeigneten Sonnenschutz.
    Freizeitkapitäne
     rekognoszieren bzw. Erkunden frühzeitig unbekannte Flussabschnitte oder lassen sich von
    ortskundigen Personen beraten.
     setzen nur vorschriftsgemäss gekennzeichnete Schiffe ein (über 2.5 m Länge mit behördlich
    zugeteilten Kennzeichen, übrige mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers).
     beladen ihre Boote nie über die angegebene Nutzlast hinaus.
     binden nie zwei oder gar mehrere Schiffe zusammen.
     sorgen dafür, dass Kinder und ungeübte Schwimmer immer eine passende Rettungsweste
    mit Kragen oder einen Rettungskragen tragen.
     bleiben auch beim Treibenlassen immer aufmerksam (mit offenen Augen und Ohren).
     weichen den bis zu 1.5 m hohen Grundwellen grossräumig aus.
     meiden mit ungenügend manövrierbaren Schwimmkörpern das fliessende Gewässer.
     achten darauf, dass für Flosse und für gewerbsmässig eingesetzte Schiffe/Rafts eine
    Bewilligung der zuständigen Schifffahrtsbehörde vorliegt.
    Badende
     springen nie überhitzt ins Wasser und auch nie in trübe und unbekannte Gewässer.
     springen nicht von Brücken ins Wasser (Gefahr von herannahenden Schiffen oder im Wasser
    treibenden Gegenständen).
     tragen eine im Wasser gut auffallende Kopfbedeckung (Badekappe oder Sonnenhut).
     schwimmen nie unbefugt an Schiffe heran und hängen sich auch nicht daran.
     schwimmen nie alleine lange Strecken.
     verlassen das Wasser beim Aufziehen eines Gewitters.
     wie auch Sporttaucher meiden die Fahrlinie der Kursschifffahrt, enges Fahrwasser und
    die Nähe von Anlegestellen der Kursschifffahrt.

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