26.07.
BEREICH KONSTANZ
Diebstahl in Bad
Konstanz Am Sonntagabend, zwischen 18.10 und 20.30 Uhr, versuchten noch unbekannte Personen in einem Umkleideraum des Schwaketenbades sieben Spinde aufzuhebeln. Drei Spinde wurden aufgebrochen, aus zwei Spinden Bargeld, aus aufbewahrten Kleidungsstücken, in Höhe von ca. 200 € entwendet. Der entstandene Sachschaden beträgt ca. 1500 €.
Ein gewisser Tatverdacht kann gegen zwei Jugendliche nicht ganz ausgeräumt werden, die sich beim Eintreffen eines Geschädigten alleine in den Umkleideräumen aufhielten.
Personenbeschreibung: Beide ca. 17 -18 Jahre alt,
1.: Ca. 185 cm groß, blonde Haare, auffallend rötliches Gesicht, schlanke Statur.
2.: Ca. 170 cm groß, dunkelblonde kurze Haare, kräftige Statur.
Mögliche Hinweise werden an die Polizei in Konstanz, Tel. 07531 / 9950, erbeten.
Unfall
Konstanz Ein 32 Jahre alter Mann aus dem Kreis Aalen fuhr mit seinem VW Golf am Sonntagmittag, gg. 12.00 Uhr, auf der rechten Fahrspur der Unteren Laube in Richtung Rheinsteig und wollte in die Verbindungsstraße über den Parkbereich auf die in Richtung Obere Laufe führende Straße wechseln. Beim Überqueren des linken Fahrstreifens wurde der dort fahrende Honda eines 23-jährigen Konstanzers übersehen, wodurch die beiden Pkws seitlich kollidierten und ca. 3000 € Sachschaden entstand.
Unfall
Allensbach Ein 69 Jahre alter Mann aus Westfalen fuhr mit seinem Opel am Sonntagvormittag, gg. 09.30 Uhr, auf dem Strandweg in Richtung Konstanzer Straße. Die Linkskurve nach der Eisenbahnbrücke wurde geschnitten, worauf es zur Kollision mit dem entgegenkommenden Mercedes einer 61-jährigen Frau kam. Am Opel entstand hierbei ca. 3000 €, am Mercedes ca. 2000 € Sachschaden.
Streit unter jungen Damen
Konstanz Ein 13-jähriges Mädchen wurde am Sonntagabend, gg. 17.45 Uhr, zu einer Örtlichkeit an der Petershauser Straße bestellt. Als die 13-Jährige dort eintraf wurde sie von vier Jungen Damen erwartet und wohl sogleich in eine Hofeinfahrt gedrängt. Von einer 15-Jährigen soll es gleich Faustschläge ins Gesicht gegeben haben, eine 16-Jährige soll gleichzeitig an den Haaren des Opfers gezerrt haben, während eine weitere Jugendliche eine brennende Zigarette auf dem Rücken des Opfers ausdrückte. Eine 13-Jährige, die als Zeugin geführt wird, filmte Teile der Szene mit ihrem Handy.
Ermittlungen wegen Körperverletzung wurden aufgenommen.
Raub auf Spielothek –bitte Presseaufruf-
Konstanz Am Sonntag, um 16.41 Uhr, wurde ein Raubüberfall auf die Spielothek am Zähringerplatz gemeldet. Nur ca. eine Minute später trafen die eingesetzten Beamten auf eine vom Geschehenen noch deutlich beeindruckte Geschädigte. Mit der Zeit konnte in Erfahrung gebracht werden, dass ein Mann:
Ca. 20 – 25 Jahre alt, ca. 180 cm groß, sehr schlank, bekleidet mit einer vermutlich blauen Jeans und einem schwarzen Kapuzenpulli, mit einem silbernen Baseballschläger in die Spielothek kam. Der Mann hatte sich ein schwarz / weiß-kariertes Tuch (sog. Arafat-Tuch) als Maskierung ins Gesicht gezogen.
Nach Bedrohung einerseits und gewaltsamem Einwirken auf sein Opfer andererseits konnte der Täter die Herausgabe eines nicht unbedeutenden Geldbetrages erpressen.
Der Täter flüchtete mit einem zuvor vor der Spielothek abgestellten Fahrrad. Von Zeugen konnte der noch mit dem Tuch im Gesicht vermummte und den Baseballschläger in der Hand haltende Täter gesehen werden, wie er mit seinem Fahrrad zur Gottfried-Keller-Straße flüchtete.
Mögliche Hinweise werden an die Kriminalpolizei Konstanz, Tel. 07531 / 9950, erbeten.
BEREICH RADOLFZELL
Vorfahrtunfall
Moos Eine 67 Jahre alte Frau fuhr am Sonntag, gg. 15.30Uhr, mit ihrem Opel Corsa in Bankholzen auf der Vorderen Höristraße an die Kreuzung mit der Schienerbergstraße heran und überquerte diese geradeaus in die Hegaustraße. Hierbei wurde das vorfahrtsberechtigt herannahende Zweirad eines 17-Jährigen übersehen. Bei der folgenden Kollision stürzte der Kleinkraftradfahrer und kam unter der Front des Opels zum Liegen. Der schwerverletzte Zweiradfahrer wurde mit einem Rettungswagen zur Behandlung ins Krankenhaus Radolfzell gebracht. An den beiden Fahrzeugen entstand ca. 1500 € Sachschaden.
BEREICH SINGEN
Unfall
Gottmadingen Ca. 5000 € Sachschaden entstand bei einem Unfall am Sonntag, gg. 16.15 Uhr, auf der B 34 bei Gottmadingen-Bietingen. Ein 29jähriger Mann aus dem Kreis Waldshut fuhr mit seinem Mazda vom Kreisverkehr B 34 / A 81 aus in Richtung Grenze und wechselte hierbei von seiner Fahrspur nach rechts auf die Wartespur für Lkws. Hier fuhr aber schon eine 23 Jahre alte Frau aus dem Kreis Lörrach mit ihrem Peugeot, worauf der Mazda mit seiner vorderen rechten Ecke gegen die linke Seite des Peugeots prallte.
Unfall
Gailingen Ein 63 Jahre alter Mann fuhr mit seinem Mercedes am Sonntagnachmittag, gg. 13.45 Uhr, von der Straße Stadttrotte auf die Ramsener Straße ein und missachtete die Vorfahrt des auf der Ramsener Straße herannahenden Mercedes eines 68-Jährigen. Trotz Vollbremsung des Vorfahrtsberechtigten konnte eine Kollision der beiden Mercedes nicht mehr abgewandt werden. Der vorfahrtsberechtigte Mercedesfahrer und seine Beifahrerin zogen sich leichte Verletzungen zu. Am einmündenden Mercedes entstand ca. 15000 €, an vorfahrtsberechtigten Mercedes ca. 10000 € Sachschaden.
Körperverletzung
Gailingen Am Sonntagabend, um 21.10 Uhr, wurden Polizeibeamte zu einer Auseinandersetzung zwischen Jugendlichen nach Gailingen gerufen. Auf dem Sportplatz waren sich wohl schon die Mitglieder zweier Jugendgruppen aus nichtigen Gründen in die Haare gekommen. Nachdem sich einzelne Gruppenmitglieder zunächst nur geschupst und dann getrennt hatten, trafen sie auf der Dörflinger Straße erneut aufeinander und es kam zu körperlichen Auseinandersetzungen. Ein nüchterner 17-Jähriger steht nun im Verdacht einem angetrunkenen 15-Jährigen mehrfach so stark ins Gesicht geschlagen zu haben, dass der 15-Jährige eine stark blutende Verletzung an der Nase davon getragen hatte. Aufgrund der schwere der Verletzung erfolgte ein Transport mit einem Rettungswagen ins HBH-Klinikum nach Singen.
Der 17-Jährige konnte zu Hause angetroffen werden und will zu seinem Tun provoziert worden sein.
Wie der Geschädigte zu seiner Alkoholisierung gekommen ist, blieb bislang unklar.
Das Jugendschutzgesetz beinhaltet folgenden Wortlaut:
§ 9 Alkoholische Getränke
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
• 1.Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
• 2.andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
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