Veranstaltungen über 100 Personen sind seit Freitag verboten. In Bars dürfen sich nur 50 Personen aufhalten. Wer sich nicht daran hält, muss mit mehr als 5000 Franken Busse rechnen.
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Der Bundesrat hat am Freitag die Massnahmen für die ganze Schweiz im Kampf gegen das Coronavirus weiter verschärft: Die Schulen bleiben bis am 4. April zu, Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen sind verboten. In Clubs, Restaurants, Museen, Bars, Restaurants und weiteren Einrichtungen dürfen sich nur noch 50 Menschen aufs Mal einhalten – inklusive Personal.


Ein Journalist fragte Bundesrat Alain Berset an der Pressekonferenz, wer diese Massnahmen kontrolliere und was geschehe, wenn sich jemand nicht daran halte. Berset antwortete: «Diese Verordnung gilt und ist einzuhalten. Wer das nicht macht, tut etwas Illegales. Die Überprüfung obliegt den Kantonen.»

Schon bei fahrlässiger Übertretung drohen 5000 Franken Busse

Geregelt sind die Strafen in Absatz 82 und 83 des Epidemiegesetzes des Bundes. Wer etwa vorsätzlich gegen die Massnahmen gegenüber der Bevölkerung verstösst, wird mit einer Busse bestraft. Zu diesen Massnahmen zählt das Veranstaltungsverbot. Organisiert also jemand am Wochenende eine Party mit mehr als 100 Personen, droht eine Busse. Dasselbe gilt für Personen, die sich einer angeordneten Quarantäne oder Absonderung entziehen, einer angeordneten ärztlichen Untersuchung entziehen, die sich den Vorschriften über die Ein- und Ausreise entziehen oder ihre Mitwirkungspflichten verletzt.

Unterschieden wird im Epidemiegesetz zwischen vorsätzlicher und fahrlässiger Übertretung: Schon bei fahrlässiger Übertretung der Verordnung drohen Bussen von bis zu 5000 Franken. Im Falle einer vorsätzlichen Übertretung – was bei einer Party der Fall wäre – kann die Busse auch höher liegen als 5000 Franken. Darüber müsste wohl ein Richter entscheiden.

«Es geht nicht primär darum, Sanktionen auszusprechen»

Im Tessin, wo bereits seit Mittwochabend verschärfte Regeln gelten, sind laut Renato Pizzoli, Pressesprecher der Kantonspolizei, bis am Donnerstagabend noch keine Bussen ausgesprochen worden: «Das Hauptziel des Massnahmen besteht darin, das Bewusstsein der gesamten Bevölkerung dafür zu schärfen, dass sie die soziale Verantwortung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und insbesondere der älteren und gefährdeten Gruppen übernehmen muss», sagt Pizzoli. Es gehe nicht primär darum, Sanktionen auszusprechen.

Was mögliche Strafen angeht, verweist auch Pizzoli auf das Epidemiegesetz: «Sofern nicht gleichzeitig andere, schwerwiegendere Straftatbestände vorliegen, gelten die Bestimmungen nach Artikel 82 und 83 des Epidemiegesetzes des Bundes.»

(dgr)

https://www.20min.ch/schweiz/news/st...ussen-19282911