Termin Oberbürgermeister-Wahlen Ravensburg: 14. März 2010
(28. März 2010 zweiter Wahlgang, falls nötig)

Öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen zur Wahl
des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin am 14.03.2010
Nachstehend werden die Bewerber/innen für die Wahl des/der Oberbürgermeisters/Oberbürgermeisterin bekannt gemacht, deren Bewerbung
vom Gemeindewahlausschuss zugelassen wurde.
Sie sind in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen aufgeführt; bei gleichzeitigem Eingang hat über die Reihenfolge das Los
entschieden

1. Guggenberger, Klaus Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht 1951 Hüttenbergstr. 32, 88214 Ravensburg
2. Dr. Rapp, Daniel Bürgermeister 1972 Zimmerackerstr. 10/1, 72488 Sigmaringen
3. Miele, Alexander Dipl.-Ing. (BA) 1949 Gartenstr. 37, 88212 Ravensburg
4. Lösch, Brigitte Landtagsabgeordnete (MdL) 1962 Kernerstr. 31, 70182 Stuttgart
5. Haferkamp, Andreas Physiotherapeut 1965 Kapuzinerstr. 7, 88212 Ravensburg
6. Szafrynski, Bernd-Ulrich Staatl. gepr. Betriebswirt, selbständig 1954 Untere Breite Str. 15, 88212 Ravensburg
7. Metzger, Oswald Publizist 1954 Robert-Bosch-Str. 79, 88427 Bad Schussenried

Allgemeine Informationen:
Die Oberbürgermeisterwahl findet bei Ablauf der Amtszeit (nach acht Jahren) oder Eintritt des Amtsinhabers in den Ruhestand frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle statt, in anderen Fällen (zum Beispiel bei Krankheit oder Tod) spätestens drei Monate nach Freiwerden der Stelle. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stelle wird spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben.

Der Oberbürgermeister wird direkt vom Volk gewählt. Wahlberechtigt sind die Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde. Bürger einer Gemeinde sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Wählbar sind Deutsche und Unionsbürger, die in Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Jede/r Wahlberechtigte hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Entfällt auf keine der Bewerberinnen und Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Bei der Neuwahl entscheidet die höchste Stimmenzahl.

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Oberbürgermeister ? Wikipedia