Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Ravensburg und des Polizeipräsidiums Konstanz vom 29.09.2018

Haftrichter erlässt Unterbringungsbefehl

Wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung hat der Haftrichter nach der heutigen Vorführung des afghanischen Asylbewerbers, der am Freitagnachmittag in der Innenstadt von Ravensburg gegen 16.20 Uhr auf drei Personen eingestochen und diese dabei schwer verletzt hatte, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ravensburg einen Unterbringungsbefehl erlassen. Nach aktuellen Erkenntnissen ist der Beschuldigte 21 Jahre alt.

Nach den bisherigen Erkenntnissen hat zu der Tat beigetragen, dass der Beschuldigte, schon seit längerem Streit mit einem Arbeitskollegen hatte. Er beabsichtigte, diesen Konflikt mit seinem Kontrahenten auf dem Marienplatz auszutragen. Dazu hatte er sich ein größeres Messer besorgt. Als jedoch sein Arbeitskollege der Aufforderung, zum Marienplatz zu kommen, keine Folge leistete, stach er unvermittelt und im Rahmen eines psychotischen Erlebens mit dem Messer zunächst bei der Bushaltestelle am nördlichen Marienplatz auf zwei syrische Asylbewerber im Alter von 19 und 20 Jahren ein, die er allenfalls vom Sehen kannte, und attackierte einen weiteren Mann, der jedoch nicht verletzt wurde. Anschließend entfernte sich der mutmaßliche Täter in Richtung Frauentor, wo er im Außenbereich einer Gaststätte auf einen 52-jährigen deutschen Staatsangehörigen traf, der sich einen Stuhl vor den Körper haltend dem Beschuldigten entgegenstellte. Der Tatverdächtige fügte auch diesem Mann mehrere Stichverletzungen zu.

Unmittelbar darauf traf der zufällig anwesende Oberbürgermeister der Stadt Ravensburg auf den Tatverdächtigen und forderte diesen auf, das Messer abzulegen. Dem kam der Beschuldigte nach. Nahezu gleichzeitig kam ein Polizeibeamter hinzu, der dem Beschuldigten mit gezogener Waffe entgegentrat und diesen anschließend widerstandslos festnehmen konnte.

Die drei Opfer, die zunächst von Passanten betreut wurden, mussten vom Rettungsdienst zur stationären Behandlung ins Krankenhaus gebracht werden. Der 20-jährige Syrer, der lebensgefährliche Verletzungen erlitt, befindet sich zwischenzeitlich außer Lebensgefahr.

Die Ermittlungsbehörden gehen davon aus, dass durch das beherzte Verhalten des 52-jährigen Geschädigten, des Oberbürgermeisters und des einschreitendenden Polizeibeamten Schlimmeres verhindert werden konnte.

Der Beschuldigte leidet nach der Einschätzung eines beigezogenen Gutachters an einer tiefgreifenden psychiatrischen Erkrankung. Er befand sich wegen dieser Erkrankung bereits mehrfach in stationärer Therapie. Nach dem vorläufigen Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen war aufgrund dieser Erkrankung die Schuldfähigkeit bei Begehung der Tat ausgeschlossen oder zumindest erheblich vermindert. Der Beschuldigte wurde deshalb in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die umfangreichen Ermittlungen, die mit Hochdruck weiterbetrieben werden, haben bislang keine Erkenntnisse ergeben, dass der Tat ein religiöses oder politisches Motiv zu Grund liegt.