Was ist ein Ferienpatent?
Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden. Ausländische Scheine können nicht anerkannt werden.
Die Anerkennung ist durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde nachzuweisen. Sie darf höchstens auf die Dauer eines Monats innerhalb eines Jahres erteilt werden. Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich. Die Anerkennung ist mit einem formlosen Antrag unter Beifügung des amtlichen Befähigungsnachweises (Urschrift oder Ablichtung) bei der zuständigen Behörde am Bodensee zu beantragen.
Im Antrag sind die genaue Anschrift und der Zeitraum für die befristete Anerkennung anzugeben. Für den Erwerb der Anerkennung gilt das entsprechende Mindestalter der jeweiligen Kategorie. Dies bedeutet:
das Mindestalter für die Anerkennung des Segelscheines liegt bei 14 Jahren,
das für die Anerkennung des Motorbootscheines bei 18 Jahren.
Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 24 Euro. Die Gebühr wird in Rechnung gestellt! Bitte senden Sie kein Bargeld oder Scheck mit Ihrem Antrag.
Welche Scheine werden anerkannt?
Sportbootführerschein Binnen unter Segel
als Anerkennung für Segeln
Sportbootführerschein Binnen unter Motor
als Anerkennung für Motor
Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
als Anerkennung für Segeln und Motor
Sportbootführerschein See
als Anerkennung für Motor
A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31.03.1989
als Anerkennung für Segeln
Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
als Anerkennung für Motor
Sportbootführerschein ausgestellt seit 01.12.1992
je nach Kategorie des Scheins
Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 01.10.1992
je nach Kategorie des Scheins
Sportküstenschifferschein
als Anerkennung für Segeln
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