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  • 1 Post By seechat

Thema: Hartz IV

  
  1. #1
    sonnentau ist offline Großadmiral
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    Standard Hartz IV

    Ha, ich frage mich nur, wie alle anderen Geringverdiener es mit ihren Frisuren auf die Reihe bekommen .......

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    Urteil: Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern Frisörbesuche im Einzelfall bezahlen
    Am heutigen Dienstag wurde am Bundessozialgericht in Kassel ein interessantes Urteil für Hartz-IV-Empfänger gefällt.

    Eine Hartz-IV-Aufstockerin aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, die halbtags als Sekretärin bei der Deutschen Vermögensberatung AG arbeitet, hatte geklagt. Ihr Arbeitgeber bescheinigte ihr, dass für ihre Arbeit ein "angemessenes" Aussehen unabdingbar sei.

    Die Bundesrichter wiesen die Klage ab, die Kosten für Berufskleidung und Frisör in Höhe von 246 Euro als Werbungskosten anzurechnen. Jedoch erging das Urteil, dass die Kosten als Eingliederungsleistung erstattet werden können.
    Nehme das Leben nicht so ernst, du kommst sowieso nicht lebend raus

  2. #2
    Avatar von seechat
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    Standard

    Es gibt ja mittlerweile viele Discount Friseure mit Einheitspreisen, daher auch kalkulierbare Kosten.
    sonnentau likes this.

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