Ha, ich frage mich nur, wie alle anderen Geringverdiener es mit ihren Frisuren auf die Reihe bekommen .......
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Urteil: Jobcenter müssen Hartz-IV-Empfängern Frisörbesuche im Einzelfall bezahlen
Am heutigen Dienstag wurde am Bundessozialgericht in Kassel ein interessantes Urteil für Hartz-IV-Empfänger gefällt.
Eine Hartz-IV-Aufstockerin aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, die halbtags als Sekretärin bei der Deutschen Vermögensberatung AG arbeitet, hatte geklagt. Ihr Arbeitgeber bescheinigte ihr, dass für ihre Arbeit ein "angemessenes" Aussehen unabdingbar sei.
Die Bundesrichter wiesen die Klage ab, die Kosten für Berufskleidung und Frisör in Höhe von 246 Euro als Werbungskosten anzurechnen. Jedoch erging das Urteil, dass die Kosten als Eingliederungsleistung erstattet werden können.
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