Die Delegierten aus den Mitgliedsvereinen des Internationalen Bodensee-Motorboot-Verbandes (IBMV) haben während der Generalversammlung in der Marina ULTRAMARIN in Kressbronn-Gohren den Ravensburger Paul Minz zum neuen Präsidenten gewählt. Minz ist der Nachfolger von Michael Sautter, der nach sechs Jahren Arbeit das Amt als Kapitän des Dachverbandes abgegeben hat.
Für eine vierte Amtsperiode als Präsident des 30 Vereine mit 3.500 Mitgliedern zählenden IBMV wollte sich Michael Sautter nicht mehr zur Verfügung stellen. An der Spitze seien frische Gedanken und neue Ideen nötig, begründete er seine Entscheidung. Der Ehrenamtsposten dürfe nicht zu lange an einer Person festgemacht sein. Nach Ansicht von Sautter und dem die Wahl leitenden Ehrenpräsidenten des IBMV, Hans-Joachim Kurz, ist Paul Minz ein würdiger Nachfolger. Minz ist auch Vorstand des Motor Yacht Club Obersee (MYCO), mit weit über 500 Mitgliedern einer der größten Motor Yacht Clubs Europas. Auf dem Bodensee trifft man den 64-jährigen Ravensburger immer wieder mit seinem zehn Meter langen, holländischen Stahlschiff Penelope an. „Wir alle im Vorstand werden uns nach Kräften für die Ziele des IBMV einsetzen“, versprach Minz nach der einstimmigen Wahl. Er sei felsenfest davon überzeugt, dass seine Arbeit im IBMV für den Erhalt des Wassersports wichtig sei. Obwohl der Wind den Motorbootfahrern momentan nicht so stark entgegenwehe, könne man nicht vorsichtig genug sein, kündigte Minz die künftige Vorgehensweise des Dachverbandes an.
In seinem Jahresbericht 2012 wies der scheidende IBMV-Präsident Michael Sautter auf eine solche mögliche Einschränkung der Freizeitschifffahrt auf dem Bodensee durch einen Entwurf des Natura 2000-Managementplanes für das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet „Bodanrück“ hin. Dieses rund 14.300 Hektar große Gebiet umfasst fünf Vogelschutzgebiete und Teile des Überlinger Sees, des Untersees und der Konstanzer Bucht. Mit dem Managementplan soll die Grundlage dafür geschaffen werden, die Artenvielfalt am Bodanrück zu schützen und deren Rückgang zu stoppen. Zudem soll in diesem Gebiet dem wachsenden Siedlungsdruck auf die Uferzonen des Bodensees „mit angemessenen Maßnahmen“ begegnet werden. Um den konkurrierenden Ansprüchen der Freizeitnutzung und der Einrichtung von Schutzzonen für die gefährdeten Strandrasen sowie die Brutbereiche empfindlicher Wasservogelarten in den Uferbereichen zu genügen, bedürfe es nachhaltiger Konzepte und deren Umsetzung, heißt es in den Ausführungen des zuständigen Regierungspräsidiums Freiburg zum Managementplan „Bodanrück“. In dem Entwurf, so Sautter, sei geplant gewesen, zwischen November und Februar auf der deutschen Seite der Konstanzer Bucht ein Fahrverbot für Schiffe zu erlassen. Denn dort sei das Internationale Gewässer Bodensee in eine deutsche und eine Schweizer Seite aufgeteilt (Realteilung). Letztendlich hätten Schiffe nur über den Schweizer Korridor vom Obersee in den Rhein oder in den Konstanzer Hafen fahren können. Inzwischen sei dieses geplante Verbot vom Tisch, sagte Sautter. Vermutet werde allerdings, dass diese Idee die Naturschutzverbände in einen Entwurf reingeschrieben haben, der dann von den Planern im Regierungspräsidium übernommen worden sei. Zu dem Verfahren habe zudem im September ein Beirat getagt. Sautter und Vertreter der mit dem Thema ebenfalls befassten Internationalen Wassersportgemeinschaft Bodensee gehen jetzt davon aus, dass „keine echte Gefahr für die Einschränkung der Sportschifffahrt droht“. Sautter: „Aus der Geschichte lernt man wieder mal, dass man sehr gut aufpassen muss, was seitens der Behörden passiert.“ Die Umweltverbände hätten einen guten Draht zu den Behörden. Ihre Forderungen und Formulierungen könnten sich schnell in den Ordnern wiederfinden.
Derweil sei die Einführung der erneuerten Bodensee-Schifffahrtsordnung II (BSO) auch im Jahr 2012 das Dauerthema gewesen. Der IBMV fordere seit über zehn Jahren die Einführung der ab 2014 geltenden Stufe II der Europäischen Sportbootrichtlinie auf dem Bodensee. Diese soll quasi die alte BSO II ersetzen. Die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) will diese aber mit eigenen Emissionskennzahlen erweitern. Damit benötigen Motoren über 74 kW-Leistung (100 PS) eine spezielle Bodensee-Motorenprüfung. Der IBMV ist mit dem entsprechenden Anhang C der BSO II nicht einverstanden und will die Umsetzung der EU-Richtlinie 1:1. Zunächst verschob sich die Einführung, weil die ISKB vergessen hatte, die dazu gehörende Anfrage an das Anrainerland Bayern zu schicken. Dann strengte die Schweiz bei der EU-Kommission in Brüssel ein Notifizierungsverfahren an. Der Begriff der Notifizierung beschreibt ein Verfahren, in dem die EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission und in einigen Fällen auch die anderen Mitgliedstaaten über einen Rechtsakt in Kenntnis setzen müssen, bevor dieser als nationale Rechtsvorschrift Geltung entfalten kann. Dabei werde auch geprüft, ob die BSO in ihrer neuen Form mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist. Weil die EU-Kommission nach wie vor damit beschäftigt ist, rechnet Michael Sautter damit, dass die erneuerte BSO II nicht vor 2013 eingeführt wird.
Links:
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