Musterbrief 1
Sehr geehrte
Sehr geehrter
hiermit lege ich Einspruch gegen den Natura 2000 Managementplan ein..
Der Bodensee ist ein Naturraum und zugleich Erholungsgebiet für Anwohner ebenso wie für Touristen. Damit ist er gleichzeitig auch ein Wirtschaftsfaktor, weil die Uferregion auch verschiedenen Berufszweigen ihr Auskommen sichert.
Gemäß Artikel 141/3 der Bayrischen Verfassung ist der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, d.h. der freie Zugang zu bzw. “das Befahren der Gewässer“ jedermann gestattet. Weiterhin heißt es auch in dem betreffenden Artikel, dass Staat und Gemeinden verpflichtet sind, der Allgemeinheit die Zugänge zu „Seen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten.“
Es kann nicht sein, dass diese im Jahr 1984 in die Bayrische Verfassung eingefügte Verfassungsnorm nun durch eine derart massive Restriktion, wie sie der NATURA-Managementplan vorsieht, unterlaufen wird.
In den vorgesehenen Maßnahmen ist daher m.E. ein massiver Verstoß
-· gegen die Bewegungsfreiheit, die jedem Bodensee-Anwohner zugestanden werden muss,
-· gegen die freie Ausübung eines Hobbys (Spazierengehen, Joggen am Bodenseeufer, Schwimmen,
·· Bootssport jeder Art, Segeln, Surfen, Fischen etc.) sowie
-· gegen die freie Ausübung einer Berufsausübung (z.B. Wassersportlehrer)
zu sehen.
Hinzu kommt, dass die intendierte Regelung die Realitäten verkennt. Als jemand, der seit seiner Kindheit die Uferregion am bayrischen Bodenseeufer kennt, glaube ich einschätzen zu können, dass Flora und Fauna in diesem Gebiet bisher keinen Schaden genommen haben. Dies gilt um so mehr, als beispielsweise die Wasserburger Bucht bereits in den 70er-Jahren auf Betreiben von Horst Stern großenteils zum Naturschutzgebiet erklärt und der Zugang zum Wasser auf einen begrenzten Wiesenbereich für Erholungssuchende reduziert wurde.
Seit Jahrzehnten nützen die Anwohner und Touristen im Herbst, Winter und Frühjahr den Bodensee als Erholungsgebiet, ohne dass hierdurch in den von dem Managementplan betroffenen Uferbereichen eine massive Beeinträchtigung der Wasservogel-Population erkennbar gewesen wäre. Die gilt um so mehr, als die Anzahl der Besucher sich hier ohnehin in Grenzen hält.
Es ist auch rational nicht nachvollziehbar, weshalb Wassersportler, die seit Jahrzehnten in den Sommermonaten in den künftig vorgesehenen ganzjährigen Sperrgebieten ankern, schwimmen und Erholung suchen, nun plötzlich zur Störung des natürlichen Gleichgewichtes beitragen sollten. Nach meiner Beobachtung leben bspw. in der Wasserburger Bucht im Sommer nur heimische Seevögel wie Schwäne, Enten, Haubentaucher oder Möven, die auch durch einige Sportboote nicht in ihrem Lebensraum beeinträchtigt werden.
Es sind insbesondere die Bodenseeanwohner und Wassersportler, die nachhaltig mit ihrer Umwelt umgehen, sich von Kindheit an mit Flora und Fauna verbunden fühlen und sich für Umwelt- und Klimaschutz einsetzen.
Die Richtlinie schadet außerdem in hohem Maße der Jugend. Gerade in den dörflichen Gemeinden ist das Freizeitangebot begrenzt. Für Jugendliche wird wenig geboten. Zukünftig soll es die Hälfte des Jahres nicht gestattet sein, sich in beliebten Gebieten aufzuhalten, auf dem Bodensee Sport zu treiben und sich mit Freunden zu treffen. Für die betroffenen Bürger wird dies eine einschneidende, negative Erfahrung werden.
Ich lebe am Bodensee, um am und auf dem Bodensee meine Freizeit zu verbringen – schon immer in enger Verbundenheit mit der Natur. Dies wird mit der Umsetzung der Richtlinie nicht mehr möglich sein. So kann ich zukünftig nicht mehr im Malerwinkel im Winter spazieren gehen oder in der Wasserburgerbucht, bspw. auf das Rehnerhorn laufen.
Die Umsetzung der umfassenden EU-Richtlinien ist nötig. Jedoch gilt auch hier das Subsidiaritätsprinzip. Dies ist auch der Grund, warum die Mitgliedstaaten die Erhaltungsmaßnahmen festlegen, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen zu gewährleisten. Innerhalb der Bundesrepublik gilt ebenfalls das Subsidiaritätsprinzip.
Die Bevormundung, die diese Regelung beinhaltet, ebenso wie die negativen Auswirkungen auf Gemeindeebene, hätte frühzeitig von der Regierung Schwaben und dem Landkreis Lindau bzw. den zuständigen Beamten erkannt werden müssen. Da dies jedoch offensichtlich nicht geschehen ist, bedarf es dringend einer Anpassung.
Die Verhältnismäßigkeit muss bei der Umsetzung von EU-Richtlinien und bei der Erstellung eines Managementplans gewahrt bleiben.
Hinzufügen möchte ich, dass der Kommunikationsprozess m.E. nicht ordnungsgemäß initiiert war. Die Anwohner wurden nicht entsprechend informiert, die Verbände und Vereine ebenfalls nicht. Die große Entrüstung in meinem Freundes- und Bekanntenkreis ist Beweis hierfür.
Die Regierung von Schwaben hat die Verbände und Bürger nicht in der vorgeschriebenen Weise am Verfahren beteiligt. Weiter wurde auch mindestens ein Eigentümer eines Seegrundstücks im Bereich der Schachener Strasse ebenso wie in der Wasserburger-Bucht West nicht benachrichtigt und beteiligt, dem Vernehmen nach deren Nachbarn ebenfalls nicht.
Unter diesen Voraussetzungen sehe ich das Verfahren als noch nicht ordnungsgemäss begonnen an und somit verbietet sich auch eine Fristsetzung für Eingaben oder Stellungnahmen vom Grundsatz her.
Ich stelle deshalb an die Regierung von Schwaben den Antrag auf Neuaufnahme des Verfahrens zur Aufstellung eines Managementplans zum europäischen Vogelschutzgebiet „Bayerischer Bodensee“ sowie einen Antrag auf Aufhebung der Einspruchsfrist zum 17.12.2012.
Mit der Bitte um eine Eingangsbestätigung
verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,
Musterbrief 2
Sehr geehrte Frau ,
Sehr geehrter Herr ,
ich· widerspreche hiermit der Vorlage für den 'Natura 2000 Managementplan' für das bayerische Bodenseeufer.
Es verstößt m.E. in höchstem Maße:
- gegen die Bewegungsfreiheit, die jedem Bodensee-Anwohner zugestanden werden muss
- gegen die freie Ausübung eines Hobbys (Spazierengehen, Joggen am Bodenseeufer, Schwimmen, Kanu / Kajak - Fahren, Segeln, Surfen, Paddeln, etc.)
- gegen die freie Ausübung eines Berufs (Wassersportlehrer etc.)
Hinzu kommt, dass die intendierte Regelung an der Realität vorbeigeht.
Seit Jahrzehnten gehen die Anwohner im Herbst, Winter und Frühjahr auf den Bodensee. Die Vögel wurden hierdurch noch nie gestört. Es sind insbesondere die Bodenseeanwohner und Wassersportler, die nachhaltig mit ihrer Umwelt umgehen, sich von Kindheit an mit Flora und Fauna verbunden fühlen und sich für Umwelt-und Klimaschutz einsetzen.
Die Umsetzung der umfassenden EU-Richtlinien ist nötig. Jedoch gilt auch hier das Subsidiaritätsprinzip. Dies ist auch der Grund, warum die Mitgliedstaaten die Erhaltungsmaßnahmen festlegen, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen zu gewährleisten. Innerhalb der Bundesrepublik gilt ebenfalls das Subsidiaritätsprinzip. Da die Vögel in der Lindauer - und Wasserburger Bucht seit Jahrzehnten mit Wassersportlern leben, es im Vergleich zu bspw. den 90er Jahren auch immer weniger Wassersportler gibt und nicht Vögel, bedarf es in diesem Zusammenhang keiner eingrenzenden Regelung.
Die Verhältnismäßigkeit muss bei der Umsetzung von EU-Richtlinien gewahrt bleiben.
Die m.E. wenig durchdachte Umsetzung der Richtlinie, die fast das ganze bayerische Bodenseeufer betrifft, schadet außerdem in hohem Maße der Jugend. Gerade in den dörflichen Gemeinden ist das Freizeitangebot begrenzt. Für Jugendliche wird wenig geboten. Zukünftig soll es die Hälfte des Jahres nicht gestattet sein, sich am Bodenseeufer aufzuhalten, auf dem Bodensee Sport zu treiben und sich mit Freunden zu treffen. Für meine Gemeinde Wasserburg wird dies eine einschneidende, negative Erfahrung werden, die von vielen Eltern und Mitbürgern sicherlich nicht getragen wird.
Die Bevormundung, die diese Regelung beinhaltet ebenso wie die negativen Auswirkungen auf Gemeindeebene, hätte frühzeitig von der Regierung Schwaben und dem Landkreis Lindau bzw. den zuständigen Beamten erkannt werden müssen. Da dies jedoch offensichtlich nicht geschehen ist, bedarf es dringend einer Anpassung.
Ich bitte Sie freundlichst um Weiterleitung dieses Einspruchs an die entscheidenden Stellen und um eine kurze Eingangsbestätigung.
Selbstverständlich wird eine politische Sensibilisierung auf Gemeinde- Landtags- und Bundestagsebene angestrebt.
Mit freundlichen Grüßen,
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